Der Exekutivausschuss der Organisation für ein Verbot der Chemiewaffen (OPCW) in Den Haag wollte am Freitagabend über den Plan entscheiden und damit die Voraussetzung für die Verabschiedung der Syrien-Resolution im UN-Sicherheitsrat schaffen. Eine Chronologie:
14. September — Russland und die USA einigen sich in Genf auf einen Zeitplan zur Vernichtung der syrischen Chemiewaffen: Die UN-Partnerorganisation OPCW muss die Vernichtung kontrollieren und ausführen. Syrien muss der Organisation ihr C-Waffen-Arsenal innerhalb einer Woche offenlegen. Zugleich soll das Land der OPCW beitreten; der Exekutivrat muss dem offiziell noch zustimmen.
20. September - Syrien übermittelt „erste Informationen“ über sein C-Waffen-Arsenal an die Kontrollbehörde in Den Haag. Die OPCW sagt eine geplante Sitzung des Exekutivrates ab.
21. September - Syrien übermittelt laut OPCW die „erwarteten Informationen“ zum Chemiewaffenarsenal und hält damit die gesetzte Frist ein. Für eine schnelle Beseitigung der C-Waffen bis Mitte 2014, wie im russisch-amerikanischen Plan vorgesehen, braucht die OPCW internationale Unterstützung durch eine Resolution des Sicherheitsrates.
26. September: Erstmals seit Beginn des Konflikts vor mehr als zwei Jahren einigen sich die fünf Veto-Mächte im Sicherheitsrat in New York auf einen Resolutionsentwurf zu Syrien. Der Entwurf wird der OPCW zugestellt. Der Exekutivrat darf darüber erst 24 Stunden später entscheiden.
27. September: Der Exekutivrat entscheidet von 22.00 Uhr an in Den Haag über den Vernichtungsplan. Die Zustimmung ist Voraussetzung für die Abstimmung im UN-Sicherheitsrat.