Chronologie Die Abhöraffäre um NSA und BND - ein Drama in vielen Akten
Berlin (dpa) - Die Überwachungspraxis der Geheimdienste in den USA und Deutschland sorgt seit Jahren für Wirbel. Ein Rückblick:
Anfang Juni 2013: Zeitungen berichten, der US-Geheimdienst NSA habe weitreichenden Zugriff auf Kommunikationsdaten auch in Deutschland. Der Ex-NSA-Mitarbeiter Edward Snowden offenbart sich als Quelle.
19. Juni: US-Präsident Barack Obama versichert Kanzlerin Angela Merkel (CDU), die amerikanischen Geheimdienste würden sich künftig mit ihren deutschen Partnern abstimmen.
23./24. Oktober: Medien berichten, die NSA habe Merkels Handy ausspioniert. Ihre Reaktion: „Ausspähen unter Freunden - das geht gar nicht“.
20. März 2014: Der Bundestag setzt einen Untersuchungsausschuss ein.
4. Juni: Der damalige Generalbundesanwalt Harald Range teilt mit, er habe Ermittlungen wegen des Abhörens des Merkel-Handys eingeleitet. Sie werden bald darauf aus Mangel an Beweisen eingestellt.
23. April 2015: Medien zufolge soll der BND über Jahre hinweg den USA Datenspionage bei europäischen Unternehmen und Politikern ermöglicht und damit auch gegen deutsche Interessen verstoßen haben.
8. Juli: Die NSA hat nach Informationen der Enthüllungsplattform Wikileaks jahrelang das Kanzleramt ausgespäht. Neben Merkel sollen auch die Regierungen ihrer beiden Vorgänger betroffen sein.
16. September: Die Opposition reicht Verfassungsklage ein: Linke und Grüne wollen, dass die Bundesregierung dem NSA-Untersuchungsausschuss die Geheimliste mit den NSA-Spionagezielen in Europa vorlegt. Die Klage scheitert im November 2016.
16. Dezember: Die Geheimdienstkontrolleure des Bundestages bestätigen Medienberichte, dass der BND viele Ziele in EU- und Nato-Staaten unrechtmäßig ausgeforscht hat.
1. Juli 2016: Der neue BND-Präsident Bruno Kahl nimmt seine Arbeit auf. Angesichts mehrerer Affären soll er das Image des Dienstes aufpolieren. Sein Vorgänger Gerhard Schindler war in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden.
21. Oktober: Der Bundestag beschließt eine bessere Kontrolle des BND.