Die Handschrift der CDU im Koalitionsvertrag

Berlin (dpa) - Die CDU von Kanzlerin Merkel musste für den Koalitionsvertrag mit der SPD große Kompromisse schließen - etwa mit der Einführung eines Mindestlohns von 8,50 pro Stunde. Sie hat aber auch zentrale Punkte ihres Wahlprogramms durchgesetzt.

Eine Auswahl:

MÜTTERRENTE: „Wir werden daher ab 1. Juli 2014 für alle Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, die Erziehungsleistung mit einem zusätzlichen Entgeltpunkt in der Alterssicherung berücksichtigen“, heißt es im Koalitionsvertrag. Nahezu wortgleich stand es im Wahlprogramm.

FINANZEN: „Wir werden Einnahmen und Ausgaben des Bundes so gestalten, dass der Bund ab dem Jahr 2014 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt und beginnend mit dem Jahr 2015 einen Haushalt ohne Nettoneuverschuldung aufstellt“, steht im Vertrag. Im Wahlprogramm hieß es: „Erstmals seit 40 Jahren wollen wir in der nächsten Wahlperiode einen Haushalt ohne neue Schulden aufstellen.“ Das Nein der Union zu Steuererhöhungen ist jedoch nicht schriftlich verankert. Das haben Union und SPD nur mündlich vereinbart. Im Wahlprogramm stand noch: „Deshalb lehnen wir Steuererhöhungen ab.“

MINDESTLOHN: Die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2015 hat der CDU viel abverlangt. Sie schreibt sich aber die Ausnahmeregelungen auf die Fahne. So wurden Abweichungen bis zum 31. Dezember 2016 erlaubt, etwa für bestehende Tarifverträge. So gilt erst ab Januar 2017 das bundesweite gesetzliche Mindestlohnniveau uneingeschränkt.

EUROPA: Hier hat die CDU ihre Linie durchgesetzt, dass Deutschland solidarisch ist und Hilfskredite gewährt, eine Vergemeinschaftung von Schulden aber ablehnt. Im Wahlprogramm waren die Formulierungen zwar drastischer, im Koalitionsvertrag steht dennoch: „Deutschland ist weiterhin bereit, solidarische Unterstützung beispielsweise in Form von Hilfskrediten (...) zu leisten. (...) Das Prinzip, dass jeder Mitgliedstaat für seine Verbindlichkeiten selbst haftet, muss aber erhalten werden. Jede Form der Vergemeinschaftung von Staatsschulden würde die notwendige Ausrichtung der nationalen Politiken in jedem einzelnen Mitgliedstaat gefährden. Nationale Budgetverantwortung und supranationale, gemeinsame Haftung sind unvereinbar.“