Die Kernpunkte von Klöckners „Plan A2“

Berlin (dpa) - Tagesaktuelle Flüchtlings-Kontingente, mehr bilaterale Zusammenarbeit, Grenzzentren zur Weiterverteilung und Rückführung: Der „Plan A2“ der rheinland-pfälzischen CDU-Chefin Julia Klöckner bekommt breiten Rückhalt in CDU und CSU.

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Die Kernpunkte:

AUSGANGSLAGE: Der aktuelle Rückgang der Flüchtlingszahlen auf etwa 2500 Neuankömmlinge pro Tag wird als jahreszeitlich bedingt und vorübergehend angesehen. Aber: Selbst wenn es bei dieser Zahl bliebe, würde dies für das gesamte Jahr 2016 gesehen erneut zu einem Flüchtlingszuzug in der Größenordnung von rund einer Million Menschen führen“, heißt es in dem Papier. „Der Plan A einer europäischen Lösung für dieses europäische Problem ist nach wie vor richtig. (...) Gleichzeitig müssen wir jetzt innenpolitisch und in den bilateralen Beziehungen zu Nachbar- und Transitländern einen Schritt weiter gehen.“

VORSCHLAG: „Parallel zur Weiterverfolgung der europäischen und internationalen Aktivitäten („Plan A“) muss ein Plan A2 entwickelt, vorbereitet und umgesetzt werden. Wir sprechen bewusst nicht von einem Plan B, denn Plan A ist nicht gescheitert. (...)“

GRENZZENTREN UND HOTSPOTS: „An der deutsch-österreichischen Grenze werden Grenzzentren eingerichtet. (...) Dort erfolgen die Registrierung, Gesundheitschecks, eine Erstprüfung des Asylantrags und die Weiterverteilung (bei klarer Bleibeperspektive), bzw. schnelle Rückführung. (...)

Deutschland unterstützt Italien und Griechenland jeweils bilateral beim Aufbau und Betrieb von Hotspots, die als Registrierungszentren dienen, sowie die freiwillige Rückkehr von Flüchtlingen in ihre Herkunftsländer abwickeln. (...)

Deutschland errichtet Registrierungszentren im syrisch- und irakischen Grenzgebiet der Türkei. (...)

Deutschland führt eigene, tagesaktuelle Kontingente für die Flüchtlinge in den deutschen Grenzzentren und Hotspots ein. (...) Die Tageskontingente richten sich nach der Aufnahmefähigkeit der Länder und Kommunen. (...)

Bei der Aufnahme in die Kontingente werden humanitäre Kriterien gewichtet und besonders schutzbedürftige Personen, wie unbegleitete Minderjährige, Kranke, und besonders bedrohte Minderheiten (z.B. Jesiden oder Christen aus dem Irak) vorrangig berücksichtigt. (...)“

UMSETZUNG: „Bei den Grenzzentren an den deutschen Außengrenzen handelt es sich um vorgelagerte Erstaufnahmeeinrichtungen. Auf deutschem Staatsgebiet findet eine Registrierung künftig nur noch dort statt und auch nur dort erhalten Flüchtlinge einen Flüchtlingsausweis, der z.B. zum Bezug von Leistungen berechtigt.

Übertritte über die grüne Grenze werden nicht belohnt. Jeder Flüchtling, der im Land ohne Flüchtlingsausweis aufgegriffen wird und der nicht registriert ist, wird in die Grenzzentren überführt.

Das Konzept ist national, das heißt als deutsche Initiative gemeinsam mit den betroffenen Ländern bilateral und damit schneller umsetzbar. (...) Eine Einbeziehung weiterer Partner in den Betrieb der Hotspots, z.B. Schweden, EU kann jederzeit erfolgen.

Die Versorgung von Flüchtlingen in der Türkei, in Griechenland und Italien ist kostengünstiger als in Deutschland. Auch deshalb ist ein schnelles, bilaterales Engagement der Bundesrepublik im eigenen Interesse von Vorteil (...).“