Hintergrundinformationen Die Leitlinien der EU für die Brexit-Verhandlungen

Brüssel (dpa) - In 28 Einzelpunkten haben die Staats- und Regierungschefs von 27 EU-Ländern ihre Leitlinien für die Austrittsverhandlungen mit Großbritannien festgeschrieben. Ein Überblick:

Foto: dpa

Grundprinzipien

- Die EU betont den Willen zu einer engen Partnerschaft mit den Briten, will ihnen als künftigem Drittland aber auf keinen Fall die gleichen Rechte wie einem Mitgliedsstaat einräumen.

- Eine Vereinbarung soll es nur als Gesamtpaket geben, nicht über einzelne Punkte. Verhandlungen einzelner Mitgliedsstaaten mit den Briten werden ausgeschlossen.

- Das gilt für den Austritt, für Gespräche über das künftige Verhältnis und mögliche Übergangsregelungen.

Verhandlungsphasen

- Um Unsicherheit zu vermeiden, soll die erste Phase möglichst viel Klarheit für Bürger, Unternehmen, Beteiligte und internationale Partner schaffen sowie Großbritannien aus allen Rechten und Pflichten eines Mitgliedsstaats herauslösen.

- Erst wenn genügend Fortschritte zu den Austrittsmodalitäten gemacht sind, kommt das künftige Verhältnis EU/Großbritannien zur Sprache.

- Soweit nötig und möglich kann es Übergangsregelungen geben.

- Die Frist für die Austrittsvereinbarung endet am 29. März 2019.

Vereinbarung über einen geordneten Austritt

- Erste Priorität haben Garantien für EU-Bürger in Großbritannien und Briten in der EU. Dazu gehört das Recht, nach fünf Jahren des legalen Aufenthalts eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen.

- Auch für Unternehmen soll gegenseitige Rechtssicherheit entstehen.

- Eine einzige finanzielle Regelung soll sicherstellen, dass sowohl die EU als auch das Vereinigte Königreich sämtliche Verpflichtungen aus der Zeit der britischen EU-Mitgliedschaft erfüllen.

- Flexible und fantasievolle Regelungen sollen die Grenze zwischen Irland und Nordirland durchlässig halten, ohne EU-Recht zu verletzen.

- Die Frage britischer Militärbasen auf Zypern soll geregelt werden.

- Die Briten sollen alle ihre internationalen Verpflichtungen aus ihrer Zeit als EU-Mitglied einhalten.

- Fragen der Sicherheit und Strafverfolgung müssen geregelt werden.

- Vereinbarungen sollen den Wegzug der EU-Agenturen und anderer europäischer Einrichtungen aus Großbritannien vereinfachen.

- Für Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof muss eine Regelung gefunden werden - auch für künftige Prozesse über Fälle aus der Zeit der britischen EU-Mitgliedschaft.

- Die Austrittsvereinbarung soll einen Rechtsweg und Mittel zur Schlichtung von Streitfällen vorsehen.

Vorläufige Gespräche über das künftige Verhältnis

- Die künftige Verhältnis zwischen der EU und Großbritannien soll eng sein und mehr als nur Handel umfassen.

- Die EU ist bereit zur Arbeit an einem Handelsabkommen.

- Ein Freihandelsabkommen muss fairen Wettbewerb sicherstellen und unter anderem Steuer-, Sozial- und Umweltdumping ausschließen.

- Finanzielle Stabilität in der Union, ihre Regeln und Standards müssen erhalten bleiben.

- Die EU ist bereit, auch über den Kampf gegen Terror und internationale Kriminalität sowie Felder wie Sicherheit, Verteidigung und Außenpolitik zu sprechen.

- Die künftige Partnerschaft muss Mechanismen zur Durchsetzung der Abmachungen und zur Streitschlichtung enthalten.

- Alle künftigen Vereinbarungen schließen Gibraltar nur ein, wenn Spanien und Großbritannien ihnen zustimmen.

Prinzip der aufrichtigen Zusammenarbeit

- Bis zum Austritt bleibt Großbritannien EU-Mitglied mit allen Rechten und Pflichten.

- Der Rat erkennt an, das die Briten internationale Gespräche führen müssen, solange sie sich loyal zur EU verhalten.

- Bis zum Austritt gehen die normalen EU-Geschäfte mit 28 Ländern unabhängig von den Austrittsverhandlungen weiter.

Prozedur der Verhandlungen unter Artikel 50

- Der Europäische Rat billigt die Vereinbarungen der Erklärung der 27 Staats- und Regierungschefs vom 15. Dezember 2016.