Hintergrund Die Leitlinien der EU für die Brexit-Verhandlungen
Brüssel (dpa) - In 28 Einzelpunkten haben die Staats- und Regierungschefs von 27 EU-Ländern ihre Leitlinien für die Austrittsverhandlungen mit Großbritannien festgeschrieben. Ein Überblick:
Grundprinzipien
- Die EU betont den Willen zu einer engen Partnerschaft mit den Briten, will ihnen als künftigem Drittland aber auf keinen Fall die gleichen Rechte wie einem Mitgliedsstaat einräumen.
- Eine Vereinbarung soll es nur als Gesamtpaket geben, nicht über einzelne Punkte. Verhandlungen einzelner Mitgliedsstaaten mit den Briten werden ausgeschlossen.
- Das gilt für den Austritt, für Gespräche über das künftige Verhältnis und mögliche Übergangsregelungen.
Verhandlungsphasen
- Um Unsicherheit zu vermeiden, soll die erste Phase möglichst viel Klarheit für Bürger, Unternehmen, Beteiligte und internationale Partner schaffen sowie Großbritannien aus allen Rechten und Pflichten eines Mitgliedsstaats herauslösen.
- Erst wenn genügend Fortschritte zu den Austrittsmodalitäten gemacht sind, kommt das künftige Verhältnis EU/Großbritannien zur Sprache.
- Soweit nötig und möglich kann es Übergangsregelungen geben.
- Die Frist für die Austrittsvereinbarung endet am 29. März 2019.
Vereinbarung über einen geordneten Austritt
- Erste Priorität haben Garantien für EU-Bürger in Großbritannien und Briten in der EU. Dazu gehört das Recht, nach fünf Jahren des legalen Aufenthalts eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen.
- Auch für Unternehmen soll gegenseitige Rechtssicherheit entstehen.
- Eine einzige finanzielle Regelung soll sicherstellen, dass sowohl die EU als auch das Vereinigte Königreich sämtliche Verpflichtungen aus der Zeit der britischen EU-Mitgliedschaft erfüllen.
- Flexible und fantasievolle Regelungen sollen die Grenze zwischen Irland und Nordirland durchlässig halten, ohne EU-Recht zu verletzen.
- Die Frage britischer Militärbasen auf Zypern soll geregelt werden.
- Die Briten sollen alle ihre internationalen Verpflichtungen aus ihrer Zeit als EU-Mitglied einhalten.
- Fragen der Sicherheit und Strafverfolgung müssen geregelt werden.
- Vereinbarungen sollen den Wegzug der EU-Agenturen und anderer europäischer Einrichtungen aus Großbritannien vereinfachen.
- Für Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof muss eine Regelung gefunden werden - auch für künftige Prozesse über Fälle aus der Zeit der britischen EU-Mitgliedschaft.
- Die Austrittsvereinbarung soll einen Rechtsweg und Mittel zur Schlichtung von Streitfällen vorsehen.
Vorläufige Gespräche über das künftige Verhältnis
- Die künftige Verhältnis zwischen der EU und Großbritannien soll eng sein und mehr als nur Handel umfassen.
- Die EU ist bereit zur Arbeit an einem Handelsabkommen.
- Ein Freihandelsabkommen muss fairen Wettbewerb sicherstellen und unter anderem Steuer-, Sozial- und Umweltdumping ausschließen.
- Finanzielle Stabilität in der Union, ihre Regeln und Standards müssen erhalten bleiben.
- Die EU ist bereit, auch über den Kampf gegen Terror und internationale Kriminalität sowie Felder wie Sicherheit, Verteidigung und Außenpolitik zu sprechen.
- Die künftige Partnerschaft muss Mechanismen zur Durchsetzung der Abmachungen und zur Streitschlichtung enthalten.
- Alle künftigen Vereinbarungen schließen Gibraltar nur ein, wenn Spanien und Großbritannien ihnen zustimmen.
Prinzip der aufrichtigen Zusammenarbeit
- Bis zum Austritt bleibt Großbritannien EU-Mitglied mit allen Rechten und Pflichten.
- Der Rat erkennt an, das die Briten internationale Gespräche führen müssen, solange sie sich loyal zur EU verhalten.
- Bis zum Austritt gehen die normalen EU-Geschäfte mit 28 Ländern unabhängig von den Austrittsverhandlungen weiter.
Prozedur der Verhandlungen unter Artikel 50
- Der Europäische Rat billigt die Vereinbarungen der Erklärung der 27 Staats- und Regierungschefs vom 15. Dezember 2016.