Die Schlichtung in Tarifkonflikten

Berlin (dpa) - Gibt es in Tarifkonflikten keine Einigung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften, besteht die Möglichkeit zu einer Schlichtung mit Hilfe unparteiischer Vermittler.

In dem seit über einem Dreivierteljahr laufenden Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL hatte die Bahn den früheren brandenburgischen Ministerpräsidenten Matthias Platzeck (SPD) als Schlichter vorgeschlagen. Die GDL lehnte dies zunächst ab - nach Vermittlung durch den früheren Bundesarbeitsrichter Klaus Bepler akzeptierte sie Platzeck nun, die Gewerkschaft benannte zusätzlich den thüringischen Regierungschef Bodo Ramelow (Linke) als zweiten Schlichter.

Gelingt die grundsätzliche Verständigung auf eine Schlichtung, kann jede Seite innerhalb von 24 Stunden dieses Verfahren einleiten. Bei Bahn und GDL soll sie am kommenden Mittwoch (27.5.) beginnen und bis zum 17. Juni laufen. Während einer Schlichtung herrscht Friedenspflicht, es darf also nicht weiter gestreikt werden.

Das Verfahren wird von einer Schlichtungskommission geführt, die spätestens sechs Werktage nach Einleitung der Schlichtung zusammentreten muss. Zu dieser Kommission gehören zwei unparteiische Vorsitzende sowie die gleiche Anzahl von Vertretern der Arbeitgeber und Gewerkschaften. Nach der Einigungsempfehlung sind Arbeitgeber und Gewerkschaften verpflichtet, ihre Tarifgespräche wieder aufzunehmen.