Dokumentation: Erklärung zu WM-2006-Ermittlungen
Bern (dpa) - Die Schweizer Bundesanwaltschaft ermittelt im Zusammenhang mit der Affäre um die Vergabe der Fußball-WM 2006 gegen Franz Beckenbauer.
Zudem teilte die Behörde mit, dass bereits am 6. November 2015 auch Strafverfahren gegen die ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach sowie den ehemaligen DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt eröffnet wurden. Dazu veröffentlichte die Schweizer Bundesanwaltschaft folgende Mitteilung.
„Die Bundesanwaltschaft der Schweiz hat ein Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Deutschen Fussball-Bund (DFB) eröffnet. Die Beschuldigten waren im Präsidium des Organisationskomitees der Fussball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland tätig.
Die Bundesanwaltschaft der Schweiz hat am 6. November 2015 ein Strafverfahren eröffnet. Dieses Strafverfahren wird insbesondere wegen des Verdachts des Betrugs (Art. 146 StGB), der ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 158 StGB), der Geldwäscherei (Art. 305bis StGB) sowie der Veruntreuung (Art. 138 StGB) geführt. Beschuldigte des Strafverfahrens sind:
- Horst Rudolf Schmidt
- Theo Zwanziger
- Franz Beckenbauer
- Wolfgang Niersbach
Die vier genannten Personen waren Mitglieder des Präsidiums des Organisationskomitees der Fussball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland. Für alle genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung. Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht die Mitfinanzierung einer Galaveranstaltung in der Höhe von EUR 7 Mio., die später auf EUR 6.7 Mio. herabgesetzt worden war. Diesbezüglich besteht der Verdacht, dass die Beschuldigten wussten, dass der Betrag nicht der Mitfinanzierung der Galaveranstaltung diente, sondern der Tilgung einer Schuld, die nicht durch den DFB geschuldet war. Es besteht insbesondere der Verdacht, dass die Beschuldigten die Mitglieder, resp. die weiteren Mitglieder, des Präsidialausschusses des Organisationskomitees der Fussball-Weltmeisterschaft
2006 durch Vorspiegelung und Unterdrückung von Tatsachen arglistig irregeführt haben, um sie zu einem Verhalten zu bestimmen, welches den DFB am Vermögen schädigte. Die Zuständigkeit der Schweiz für dieses Strafverfahren ergibt sich aus der Ausführung eines Teils der mutmasslichen Handlungen sowie des mutmasslichen Bereicherungsortes in der Schweiz. In enger Koordination und Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden Österreichs sowie Deutschlands und unterstützt vom Bundesamt für Polizei (fedpol) fanden heute an insgesamt acht Orten zeitgleich Hausdurchsuchungen oder begleitete Editionen statt. Zudem wurden verschiedene Beschuldigte durch die Bundesanwaltschaft, oder im Auftrag der Bundesanwaltschaft einvernommen.“