Hintergrund Eckpunkte des Wahlprogramms der SPD

Berlin (dpa) - Rund 70 Seiten umfasst das vorläufige Wahlprogramm der SPD. Überschrift: „Mehr Zeit für Gerechtigkeit“, Untertitel: „Zukunft sichern, Europa stärken“. Es sollte ein Programm werden, das zu Kanzlerkandidat Martin Schulz passt.

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Ein paar Eckpunkte:

Steuern: Untere und mittlere Einkommen sollen entlastet werden. Facharbeiter sollen profitieren, indem der Spitzensatz von 42 Prozent erst später greift. Eine Vermögensteuer wird es nicht geben. Die Erbschaftsteuer für Firmenvermögen soll erhöht werden.

Kriminalität und Terrorabwehr: Die SPD fordert 15 000 neue Polizisten in Bund und Ländern, Videoüberwachung soll ausgeweitet werden. Eine europäische Staatsanwaltschaft und ein europäisches Anti-Terror-Zentrum sollen die Verfolgung von Straftaten in der EU und die Zusammenarbeit der Geheimdienste verbessern.

Flüchtlingspolitik und Immigration: Die SPD bekennt sich zum Asylrecht. Abgelehnte Asylbewerber müssten aber konsequent abgeschoben werden. Die Kontrolle der Außengrenzen des Schengen-Gebiets soll verstärkt werden. Die Einwanderung von Fachkräften soll ein Einwanderungsgesetz regeln.

Rente: Die SPD pocht auf eine „doppelte Haltelinie“. Ein Absinken des Rentenniveaus - also des Verhältnisses von Standardrente zu Durchschnittsentgelt - soll verhindert, gleichzeitig eine Explosion der Beiträge vermieden werden.

Familien: Die SPD will Familien unabhängig davon fördern, ob die Eltern verheiratet sind. Das Ehegattensplitting soll zu einem „Familientarif mit Kinderbonus“ umgebaut werden. Außerdem soll es eine Familienarbeitszeit geben, die es Eltern ermöglicht, weniger zu arbeiten. Auch die Abschaffung der Kita-Gebühren und mehr Ganztagsplätze sollen Familien entlasten.

Wahlrecht: Nach dem Willen der Sozialdemokraten sollen Jugendliche künftig ab dem 16. Geburtstag wählen dürfen.

Förderung von Arbeitslosen: Die SPD will ein Recht auf Weiterbildung einführen. Wer nach drei Monaten keinen neuen Job hat, bekommt Angebote und während der Weiterbildung ein Arbeitslosengeld Q in der Höhe des normalen Arbeitslosengelds. Diese ALG-Q-Zeit wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet.