EU-Kommissar: Debatte über Migration „übermäßig emotional“
Brüssel (dpa) - EU-Arbeitskommissar Laszlo Andor hält die gerade auch in Deutschland heftig geführten Debatten über Migration für „manchmal übermäßig emotional und verfehlt“. Die Diskussion in einigen EU-Staaten seien etwa von der Aussicht auf Volksbefragungen bestimmt, sagte er in Brüssel.
In Großbritannien hat Premierminister David Cameron für das Jahr 2017 ein Referendum über die Beziehungen zur Europäischen Union (EU) angekündigt. In Deutschland erntete die Kommission zuletzt vor allem aus der CSU massive Kritik für ihre Haltung zu Sozialleistungen für arme Migranten aus dem EU-Raum.
„Ich glaube, dass wir von unserer Seite unser Äußerstes tun, um klarzustellen, (...) wie man auf der Grundlage bestehender EU-Gesetze gegen Betrug und Missbrauch vorgehen kann“, sagte Andor. Er stellte einen Leitfaden zu Regeln für die Arbeit im EU-Ausland vor. Das Papier wurde allerdings bereits im vergangenen Jahr veröffentlicht und soll nur die bestehenden gesetzlichen Regelungen erläutern - neue Vorschläge machte der EU-Arbeitskommissar nicht.
Andor betonte, dass Länder Arbeitssuchende aus anderen europäischen Staaten ausweisen können: „Es gibt keinen Automatismus des Wohnrechts in einem anderen EU-Land über sechs Monate hinaus.“
In Deutschland hatte vergangene Woche ein Gutachten der EU-Kommission zu einem Fall beim Europäischen Gerichtshof für Aufregung gesorgt. Die Brüsseler Behörde argumentiert darin, dass die deutschen Behörden EU-Ausländer nicht pauschal von Sozialhilfe ausschließen dürften. Stattdessen müsse jeder Einzelfall sorgfältig geprüft werden.
Deutsche Politiker reagierten aufgebracht. CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer erklärte, es sei „schockierend, wie die EU-Kommission leichtfertig die nationalen Sicherungssysteme damit torpediert“.
Andor sprach mit Blick auf die Empörung in Deutschland von „Mythen“: „Leute glauben oder berichten manchmal fälschlicherweise, dass Brüssel darauf dränge, jedem vom ersten Tag an Sozialleistungen zu gewähren“, sagte er. „Dies ist definitiv nicht der Fall.“
In den ersten drei Monaten des Aufenthalts in einem EU-Land muss dieses einem erwerbslosen Migranten keine Sozialhilfe zahlen - hier ist das Herkunftsland in der Pflicht. Wenn Migranten danach nicht über ausreichend Einkünfte für den Lebensunterhalt verfügen, können die Behörden sie ausweisen. Menschen, die sich ernsthaft, aber erfolglos um einen Job bemühen, kann das Gastland nach sechs Monaten in ihr Herkunftsland zurückschicken.
Von großflächigem Missbrauch der Sozialsysteme durch Migranten kann laut Andor keine Rede sein: „Es gibt in der Praxis nicht so viele Fälle - aber die Behörden sind sich ihrer mehr und mehr bewusst.“ Im Schnitt zahlten Einwanderer in die Sozialsysteme ihrer Gastländer ein.