EU-Stabilitätspakt: Aufgeweicht und flexibel ausgelegt
Brüssel/Berlin (dpa) - Es war ausgerechnet Deutschland, das den europäischen Stabilitätspakt Ende 2003 in eine tiefe Krise gestürzt hat. Damals wurden die Defizit-Verfahren gegen Deutschland und Frankreich ausgesetzt.
Mit ihrem gemeinsamen Regelverstoß haben Berlin und Paris den Pakt seinerzeit politisch unglaubwürdig gemacht. Es zeigte sich, dass Schuldenländer wie Griechenland den Pakt nicht ernst nahmen. Spätere Verlängerungen für Frankreich in Strafverfahren hatte Deutschland bisher zweimal mitgetragen.
Der Pakt wurde - je nach Sichtweise - verschärft oder aufgeweicht. Die Euro-Krise hatte Schwachstellen offengelegt und Reformen angestoßen. Defizitsünder können schneller bestraft werden. Es gibt Länder wie Frankreich und Spanien, die seit 2009 in Strafverfahren stecken, ohne dass bisher Sanktionen verhängt wurden.
Nun sollen nach dem Willen der EU-Kommission solche Defizitsünder mehr Spielraum beim Sparen bekommen, ohne Regeln des „Stabipaktes“ zu ändern. Länder mit Defizitverfahren können einen Reformplan vorlegen. Dann kann die Kommission mehr Zeit zum Sparen einräumen.
Deutschland hat mehrfach gegen den Pakt verstoßen. 2014 wiesen Bund, Länder, Gemeinden und Sozialkassen zusammen aber erneut einen Überschuss aus - 11,9 Milliarden Euro. Damit wurde das dritte Jahr in Folge ein mehr als ausgeglichener Haushalt vorgelegt. Erlaubt ist ein Defizit von maximal 3,0 Prozent der Wirtschaftsleistung.
Beim mittelfristigen Haushaltsziel - einem um Konjunktur- und Einmaleffekte bereinigten Strukturdefizit von höchstens 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) - hält Deutschland die Obergrenze auch in den Folgejahren klar ein.
Den Schuldenstand will Deutschland schneller zurückführen als vorgegeben: Die Schuldenstandsquote soll innerhalb von zehn Jahren auf weniger als die vom „Stabipakt“ verlangten 60 Prozent des BIP sinken. Bis Ende 2017 soll die Schuldenstandsquote auf unter 70 Prozent gedrückt werden.