Experte: Sony haftet nach deutschem Recht
Köln (dpa) - Nach dem Datenklau bei Sony muss das Unternehmen aus Expertensicht für entstandene Schäden haften. Denn die Nutzer hätten ihre Daten in die Obhut des Unternehmens gegeben, und das sei nicht sorgsam damit umgegangen, sagte der Internetrechts-Experte Christian Solmecke in Köln.
28.04.2011
, 11:57 Uhr
Die Konsequenzen daraus müsse Sony tragen. „Hier gilt ganz normales deutsches Zivilrecht, unser bürgerliches Gesetzbuch regelt solche Haftungsfragen.“ Schließlich wende sich die Playstation-Plattform klar erkennbar auch an deutsche Nutzer. „Dann muss auch deutsches Recht eingehalten werden.“