Das teilte das Schweizer Bundesamt für Justiz mit. Dadurch müssen nun formelle Auslieferungsverfahren eingeleitet werden. Nach Schweizer Recht beträgt die Frist, innerhalb der die USA entsprechende Anträge stellen können, 40 Tage. Beobachter gehen davon aus, dass dies rasch geschehen und die Schweizer Justiz dann auch kurzfristig darüber entscheiden wird.
Einer der Festgenommenen habe in einer ersten Anhörung Bereitschaft für eine sogenannte vereinfachte Auslieferung signalisiert und könne damit im Falle einer Bewilligung „umgehend den US-Behörden übergeben werden“.