Maßnahmenkatalog der UEFA Financial Fairplay
Berlin (dpa) - Das Financial Fairplay soll laut UEFA „die finanzielle Gesundheit des europäischen Clubfußballs verbessern“. Es startete 2011 und ist ein Maßnahmenkatalog für Vereine, die an den internationalen Wettbewerben der Europäischen Fußball-Union teilnehmen.
Werden die Bedingungen nicht eingehalten, drohen Strafen bis hin zum Ausschluss. Geregelt wird mit dem Financial Fairplay, kurz FFP, praktisch das Verhältnis zwischen Ausgaben und Einnahmen. Bis zu fünf Millionen Euro pro Saison darf ein Club mehr ausgeben, als er in dem zugrundeliegenden Zyklus der Spielzeiten 2015/16, 2016/17 und 2017/18 einnimmt.
Dieses Defizit könne in einem bestimmten Rahmen überschritten werden, falls es vollständig gedeckt werde durch die direkte Bezahlung des/der Eigentümer oder einer in Verbindung stehenden Partei. Dies verhindert den Aufbau von untragbaren Schulden, heißt es von der UEFA.
Die Obergrenze für die drei Spielzeiten zusammen beträgt 30 Millionen Euro. Kosten für Investitionen in Stadien, Trainingseinrichtungen, Juniorenförderung und Frauenfußball (ab 2015) seien von der Berechnung ausgenommen.
Investoren dürfen Verluste der Clubs dabei nicht nach Belieben zum Beispiel mit Fantasiepreisen für die Vermarktung von Stadionnamen ausgleichen. So werden Sponsorenverträge nur zu „marktüblichen Preisen“ eingerechnet.