Fragen und Antworten: 1260 Wahlleute und die Parteitaktik

Berlin (dpa) - Wenn die 1260 Wahlleute der Bundesversammlung im Februar 2017 den nächsten Bundespräsidenten wählen, steht das parteipolitische Taktieren noch stärker im Fokus als üblich. Denn im September 2017 werden auch der Bundestag und damit ein neues Regierungsbündnis gewählt:

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Wer wählt den Bundespräsidenten?

Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt, also indirekt. Die Bundesversammlung ist die größte parlamentarische Versammlung in Deutschland. Ihre einzige Aufgabe besteht darin, den Bundespräsidenten zu wählen. Sie tritt in der Regel nur alle fünf Jahre im Reichstagsgebäude zusammen. Es sei denn, die Amtszeit des Bundespräsidenten endet wie zum Beispiel im Fall von Gaucks Vorgänger Christian Wulff vorzeitig. Die Bundesversammlung tritt spätestens 30 Tage vor Ablauf der Amtszeit des Bundespräsidenten, bei vorzeitiger Beendigung spätestens 30 Tage nach diesem Zeitpunkt zusammen.

Warum wird das Staatsoberhaupt nicht direkt vom Volk gewählt?

Befürworter dafür gibt es in allen politischen Lagern und auch in der Wissenschaft. Eine Direktwahl schließt das Grundgesetz aber aus. Grund ist auch, dass das Staatsoberhaupt nicht mit zu viel Macht ausgestattet werden soll - nach den Erfahrungen mit der Weimarer Republik. Der oberste Repräsentant des Landes soll frei und eigenverantwortlich gewählt werden. Die Praxis sieht freilich anders aus. Es geht letztlich darum, einen Kandidaten durchzusetzen.

Wie setzt sich die Bundesversammlung zusammen?

Sie besteht aus allen Bundestagsabgeordneten - aktuell also 630 - und der gleichen Zahl der von den Landesparlamenten bestimmten Mitglieder. Wie viele Vertreter die Länder in die Bundesversammlung entsenden, wird anhand der jeweiligen Bevölkerungszahl ermittelt. Zumeist handelt es sich um Landtagsabgeordnete. Aber auch Kommunalpolitiker, Verbandsvertreter oder bekannte Persönlichkeiten wie Sportler, Musiker oder Schauspieler können ein Mandat erhalten.

Wie wird die 16. Bundesversammlung im Februar 2017 aussehen?

Die am 12. Februar 2017 zusammentretende 16. Bundesversammlung wird nach aktuellem Stand aus maximal 1260 Mitgliedern bestehen. Die Zusammensetzung kann sich aber noch leicht ändern. Im September werden in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern neue Landesparlamente gewählt.

Und wie könnten dann die Mehrheitsverhältnisse aussehen?

Nach aktuellem Stand werden in der Bundesversammlung Vertreter von elf Parteien sitzen. CDU/CSU kämen laut der Plattform wahlrecht.de aktuell auf 544 bis 546 Vertreter, die SPD auf 386 bis 389. Die Grünen würden 146 bis 147 Mitglieder stellen, die Linke 94, die FDP 31. Die AfD käme aktuell auf 30 Vertreter, die Piraten hätten 14 Wahlleute und Sonstige 12. Nach jetzigem Stand würde die NPD auch einen Vertreter - aus Mecklenburg-Vorpommern - stellen. Mitglieder würden auch entsandt von den Freien Wählern in Bayern (10) und vom Südschleswigschem Wählerverband (1).

Wie wird der Bundespräsident dann gewählt?

Letztlich kann jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestag besitzt und das 40. Lebensjahr vollendet hat, gewählt werden. Eine Wiederwahl ist nur einmal möglich. Die Wahl ist geheim. Erreicht keiner der Kandidaten im ersten und zweiten Wahlgang die absolute Mehrheit - also mehr als die Hälfte der Stimmen - wird ein dritter Wahlgang fällig. Dann reicht die relative Mehrheit, gewählt ist also, wer die meisten Stimmen bekommt.

Wie könnten die möglichen Kandidatenbündnisse 2017 aussehen?

Ein gemeinsamer Kandidat von Union und SPD könnte in der Bundesversammlung mit mehr als zwei Drittel der Stimmen rechnen. Ein schwarz-grünes Kandidatenbündnis käme auch auf eine solide Mehrheit. Eine Bündnis aus SPD, Grünen und Linken stünde knapp an der Schwelle zur absoluten Mehrheit, mit den Piraten leicht darüber. Ein Aussprache wird es in der Bundesversammlung nicht geben.

Welcher Kandidat brauchte denn bisher drei Wahlgänge?

Gaucks Vorgänger, Christian Wulff, wurde Ende Juni 2010 erst im dritten Wahlgang nach mehr als neun Stunden gewählt. Er trat damals gegen Joachim Gauck an. Im dritten Durchgang kam der frühere CDU-Ministerpräsident auf 625 Stimmen, Gauck auf 494 Stimmen. 121 Vertreter hatten sich im letzten Durchgang enthalten. Für die Wahlleute der Linken war der ehemalige DDR-Bürgerrechtler Gauck seinerzeit nicht wählbar. Erst im dritten Wahlgang schafften es auch die früheren Bundespräsidenten Roman Herzog (Mai 1994) sowie Gustav Heinemann (März 1969).