Fragen und Antworten: Was Athens Einschränkungen bedeuten

Frankfurt/Main (dpa) - Athen beugt sich dem Druck der Geldgeber und greift zu drastischen Maßnahmen, um sein Finanzsystem zu stabilisieren. Die Banken des Landes bleiben eine Woche geschlossen, die Bürger bekommen am Geldautomaten nur noch kleine Beträge.

Was sind Kapitalverkehrskontrollen?

Solche Kontrollen schränken den freien Umgang mit Geld ein. So kann zum Beispiel die Summe begrenzt werden, die Bankkunden täglich am Geldautomaten abheben können - im Falle Griechenlands sind das seit Montag maximal 60 Euro. Möglich wäre auch die Erhebung von Steuern: Wenn jemand Geld ins Ausland schicken möchte, kann der Staat darauf Steuern erheben. Zudem könnten grenzüberschreitende Geschäfte mit einem Höchstbetrag gedeckelt werden. Die Ausgestaltung der Maßnahmen und die Umsetzung der Kontrollen sind nationale Angelegenheit, also der jeweiligen Regierung und der nationalen Zentralbank. Die Behörden erlassen die Gesetze aber mit Zustimmung der Europäischen Union.

Was sollen solche Beschränkungen bezwecken?

Kapitalverkehrskontrollen sollen verhindern, dass Bankkunden ihre Konten plündern, zu viel Geld in zu kurzer Zeit ins Ausland abfließt und die Banken eines Landes somit ausbluten. In Griechenland verschärfte sich die Situation, weil sich über Monate keine Lösung im Schuldenstreit zwischen der Links-Rechts-Regierung von Alexis Tsipras und den internationalen Geldgebern abzeichnete. In den vergangenen Monaten hoben die Griechen rund 36 Milliarden Euro von ihren Konten ab - also rein rechnerisch mehr als 3000 Euro pro Kopf. Das meiste wird im wörtlichen Sinne unter der heimischen Matratze gebunkert, ein Teil wurde ins Ausland geschafft. Edelmetall-Händler in Deutschland etwa berichteten von einer steigenden Goldnachfrage griechischer Kunden. Die Geldeinlagen bei den Hellas-Banken sanken auf 124 Milliarden Euro und damit den niedrigsten Stand seit 2009. Damals lagen noch etwa 233 Milliarden Euro bei den Banken.

Wie sehen die griechischen Bestimmungen im Detail aus?

Die griechische Notenbank hat mitgeteilt, dass der private Zahlungsverkehr bis zum 6. Juli ausgesetzt ist. Das bedeute, dass zumindest in diesem Zeitraum auch Zahlungsverpflichtungen beispielsweise griechischer Unternehmen im Ausland nicht bedient werden können, analysiert Stefan Mitropoulos von der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba). „Sollten die Kapitalverkehrskontrollen verlängert werden müssen, dürften hier - wie im Falle Zyperns - Regelungen getroffen und durch die Bank von Griechenland veröffentlicht werden, in welchen Fällen und unter welchen Bedingungen Zahlungen ermöglicht und genehmigt werden.“

Welche Regelungen sind im Falle Griechenlands schon bekannt?

Aus einem Papier der Regierung Tsipras geht hervor, dass Überweisungen auf ausländische Konten von einer Kommission innerhalb des Finanzministeriums genehmigt werden müssen. Das Gremium werde nur Transaktionen erlauben, die es für notwendig halte, um „ein öffentliches oder soziales Interesse zu schützen“. Dazu zählen zum Beispiel Ausgaben für Medikamentenimporte. Der Zahlungsverkehr im Inland ist demnach nicht betroffen: Online-Überweisungen innerhalb Griechenlands können weiterhin in jeder Höhe vorgenommen werden. Das gilt auch für Gehalts- und Pensionszahlungen. Beim Einkaufen sollen Verbraucher weiterhin problemlos mit Kredit- oder EC-Karten bezahlen können. Verstößt eine Bank gegen eine der Regeln, muss sie bis zu zehn Prozent des Überweisungsbetrags als Strafe zahlen.

Womit müssen Unternehmen rechnen?

Griechische Unternehmen, die Geschäfte mit dem Ausland machen wollen, müssen sich darauf einstellen, dass sie in jedem Einzelfall einen Antrag stellen müssen. So sei das üblicherweise bei Kapitalkontrollen, erklärt Ulrich Ackermann, Leiter Außenwirtschaft beim Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA). Die Firmen müssten dann den heimischen Behörden erläutern, warum sie zum Beispiel ein bestimmtes Ersatzteil aus dem Ausland beziehen und dafür Geld über die Grenze transferieren müssen. Für deutsche Unternehmen, die nach Griechenland liefern, dürfte sich nach Ackermanns Einschätzung wenig ändern. Die unsichere Lage erschwert Geschäfte mit Griechenland seit Monaten, viele Firmen liefern nur noch gegen Vorkasse. Deutschland ist mit fast 22 Prozent Anteil nach Italien (23 Prozent) Griechenlands zweitwichtigster Maschinenlieferant.

Auf welcher Grundlage werden solche Beschränkungen beschlossen?

Eigentlich sind in den EU-Mitgliedstaaten „alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern verboten“. So steht es in Artikel 63 des „Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union“. Allerdings gesteht Artikel 65 dieses Vertrages von Lissabon den Staaten Handlungsspielraum zu: Droht der Finanzkollaps, dürfen die Länder Maßnahmen für den Kapitalverkehr ergreifen, wenn die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Sicherheit bedroht sind.

Welche Erfahrungen hat man mit Kapitalverkehrskontrollen gemacht?

Im Euroraum hat vor Griechenland bislang nur Zypern Kapitalverkehrskontrollen verhängt. Im März 2013 wurden dort für mehrere Tage alle Online-Überweisungen gestoppt, die Banken blieben für mehrere Tage geschlossen. Die Bürger konnten an Geldautomaten nur beschränkt Geld von ihren Konten abheben. Im April 2015 hob Zypern alle Einschränkungen wieder auf.

Hätte es im Falle Griechenlands eine Alternative gegeben?

Kapitalverkehrskontrollen sind zweifelsohne ein schwerer Eingriff in eine der Grundfreiheiten der Währungsunion. Im Falle Griechenlands waren die Kapitalabflüsse seit Monaten so massiv, dass die Banken des Landes nur dank Notkrediten von der griechischen Zentralbank zahlungsfähig blieben. Doch der Widerstand im Rat der Europäischen Zentralbank (EZB), der diese Ela-Notkredite billigen muss, wuchs. Kritiker wie Bundesbank-Präsident Jens Weidmann betonten, es gehe schon lange nicht mehr um vorübergehende Notfallhilfe, die Ela-Kredite seien zur einzigen Geldquelle für die Banken geworden.

Worauf müssen sich Touristen bei Griechenlandreisen nun einstellen?

Ausländer sollen in Griechenland weiterhin unbegrenzt Geld abheben können. Wer eine ausländische Kredit- oder EC-Karte nutzt, für den soll es keine Beschränkungen geben - vorausgesetzt, es ist genug Geld im Automaten. Das Auswärtige Amt rät deutschen Touristen vorsorglich, „sich vor der Reise mit ausreichend Bargeld zu versorgen“. Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) empfiehlt Griechenland-Urlaubern, so oft es geht mit Karte zu bezahlen.