Mutmaßlicher Täter vorbestraft Freiburger Mordfall: De Maizière kritisiert Griechenland
Freiburg/Berlin (dpa) - Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) macht griechischen Behörden im Freiburger Mordfall um den tatverdächtigen Flüchtling schwere Vorwürfe.
Zentral geht es um die Frage, warum den deutschen Behörden bei der Einreise des mutmaßlichen Afghanen im November 2015 eine griechische Vorstrafe wegen versuchten Mordes nicht aufgefallen ist.
De Maizière warf Griechenland vor, den Mann nach Verstößen gegen Bewährungsauflagen nicht international zur Fahndung ausgeschrieben zu haben. „Ansonsten wäre der Tatverdächtige bei einer ordnungsmäßigen Kontrolle durch die deutschen Sicherheitsbehörden in verschiedenen Stufen aufgefallen.“
Der nach eigenen Angaben aus Afghanistan stammende Flüchtling Hussein K. sitzt in Freiburg in Untersuchungshaft, weil er eine 19 Jahre alte Medizinstudentin vergewaltigt und ermordet haben soll.
De Maizière sagte in Berlin, die griechischen Behörden hätten den Verdächtigen anhand der von Deutschland übermittelten Fingerabdrücke zweifelsfrei identifiziert. Demnach war der Mann 2014 wegen Raubes und versuchten Mordes in Griechenland zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Am 26. Mai 2013 soll er auf der Insel Korfu eine 20 Jahre alte Studentin eine Klippe hinabgeworfen und schwer verletzt haben.
Laut de Maizière wurde der Tatverdächtige von Freiburg in Griechenland am 30. Oktober 2015 unter Auflagen vorzeitig frei gelassen. Er sollte sich für die Dauer von fünf Jahren einmal monatlich bei der Polizei an seinem Wohnsitz melden. Als er der Auflage nicht nachgekommen sei, hätten ihn die griechischen Behörden nur national und nicht international zur Fahndung ausgeschrieben. „Das ist ein sehr ärgerlicher Vorgang. Wir werden das sicherlich mit der griechischen Seite auch zu besprechen haben“, sagte de Maizière.
Der Innenminister sieht sich durch den Fall in seiner Forderung nach einer besseren Verknüpfung europäischer Datenbanken bestätigt. De Maizière nannte vier Datentöpfe: die Flüchtlings-Datenbank „Eurodac“, das Schengener Grenz-Informationssystem, das Visa-Informationssystem und Sicherheitsdatenbanken wie Inpol. „Diese Daten sind bisher nicht miteinander verknüpft, so dass auch eine Nachfrage bei Europol nicht ergibt, ob es sich um einen Straftäter handelt“, sagte der Minister. Die Verknüpfung müsse auch für die Strafregister gelten. „Es ist jetzt Zeit, dass sich auch die Justizminister in Europa damit befassen“, verlangte de Maizière.
Nachdem der Freiburger Mordverdächtige bei seiner Einreise nach Deutschland im November 2015 keine Personaldokumente vorgewiesen hatte, gibt es nach wie vor Unklarheit über dessen Herkunft und Alter. Die Behörden stützen sich in diesen Punkten auf die Angaben des Verdächtigen. Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurde in seinen Akten der 12. November 1999 als Geburtsdatum festgehalten. Aus Griechenland kommt dagegen das angebliche Geburtsdatum 1. Januar 1996.
Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) forderte eine bessere Prüfung von Altersangaben. Es habe sich herumgesprochen, dass man die Papiere wegwerfen und als Alter 17 Jahre angeben müsse, um in Deutschland optimalen Schutz zu erhalten, schrieb er auf Facebook. „Wer jung genug aussieht, wäre doof, es nicht zu tun.“
Der Fall des angeblich afghanischen Tatverdächtigen dürfte auch beim Treffen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit dem griechischen Regierungschef Alexis Tsipras an diesem Freitag in Berlin zur Sprache kommen. Ob Merkel oder Tsipras den heiklen Fall bei den vor ihrem Gespräch geplanten Statements erwähnen, wurde in Berlin mit Spannung erwartet. Einen Tag nach dem EU-Gipfel in Brüssel dürfte es offiziell unter anderem um die Lage der Flüchtlinge und die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei gehen.