„Die sich nun abzeichnenden Regelungen in den USA werden in Verfahren außerhalb der USA keine rechtlichen Wirkungen entfalten“, sagte am Donnerstag ein Konzernsprecher der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte sich VW in den USA mit den dortigen Behörden auf erste Eckpunkte geeinigt.
Die Lösung umfasse die Option, dass VW einen Großteil der betroffenen Dieselwagen zurückkaufe und zudem „substanziellen Schadenersatz“ an die Besitzer zahle, sagte der Richter Charles Breyer bei einer Anhörung in San Francisco. Breyer setzte eine Frist bis zum 21. Juni für eine detaillierte Einigung.