Kurze Anhörung, großer Schritt für VW - aber viele Fragen offen

San Francisco (dpa) - Nicht einmal 20 Minuten dauerte die Gerichtsanhörung in San Francisco, auf die nicht nur Volkswagen in der „Dieselgate“-Affäre mit großer Spannung gewartet hatte. „Ich bin sehr angetan, mitteilen zu können, dass die Parteien einen konkreten Plan vorgelegt haben“, verkündete Richter Charles Breyer dann gleich zum Auftakt.

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Das Signal aus den USA lautet: VW kommt bei der Aufarbeitung des Abgas-Skandals einen wichtigen Schritt weiter - noch aber ist die Einigung nicht ganz in trockenen Tüchern.

Wie sehen die Pläne aus?

Viele Details sind noch offen. Fest steht: VW verpflichtet sich, einen Rückkauf etlicher der betroffenen Dieselwagen anzubieten oder sie durch Umrüstung in einen zulässigen Zustand zu bringen. Zudem zahlt der Konzern „substanziellen Schadenersatz“ an die Besitzer. Wie teuer das Ganze konkret wird, was genau es für die Kunden bedeutet, welche Strafen der Konzern möglicherweise zahlen muss - dazu gab es zunächst keine Informationen. Bis zum 19. Mai erwartet der Richter ein Update, bis zum 21. Juni setzte er eine Frist für eine detaillierte Einigung. Vorausgegangen waren monatelange Verhandlungen.

Was genau hatte der Richter gefordert?

Breyer, bei dem über 600 US-Zivilklagen gebündelt sind, hatte klare Vorstellungen: Er erwartete einen Plan zur Umrüstung der etwa 580 000 Dieselwagen, die in den USA von der Affäre um manipulierte Emissionswerte betroffen sind. Der Richter forderte „spezifische und detaillierte“ Vorschläge, wie die Betrugsprogramme beseitigt werden. Sonst hätte er unter Androhung von Strafen anordnen können, die betroffenen Autos aus dem Verkehr zu ziehen.

Wie reagierte Volkswagen?

Der Autokonzern sprach von einer „Grundsatzvereinbarung“ mit den US-Behörden. Diese solle in den kommenden Wochen zu verbindlichen Zusagen führen. Außerdem steht man vor einem Vergleich mit Sammelklägern - hier geht es um zahlreiche geschädigte Autobesitzer, die VW Betrug und Vertragsbruch vorwerfen.

Welche Folgen hat das für betroffene Kunden in Deutschland?

Zunächst keine. VW bekräftigte am Donnerstag erneut: Die sich nun abzeichnenden Regelungen würden in Verfahren außerhalb der USA keine rechtliche Wirkung entfalten. Entschädigungen für Kunden in Europa und Deutschland nach US-Vorbild solle es nicht geben, das hatte VW wiederholt betont. Allerdings könnte nun der Druck auf den Konzern steigen. Deutsche Verbraucherschützer etwa kritisieren seit langem, dass VW seine US-Kunden großzügiger entschädige als betroffene Kunden in Deutschland.

Warum war eine einzelne Gerichtsanhörung für VW überhaupt so wichtig?

Richter Breyer drohte, einen Prozess gegen den Autobauer zu eröffnen - und zwar noch in diesem Sommer. Damit hätte der Konzern, der bereits ein Schuldeingeständnis in der Affäre um manipulierte Abgastests abgegeben hat, die Kontrolle verlieren können. Die Strategie von Volkswagen setzte darauf, mit den privaten Klägern und den US-Behörden Vergleiche zu schließen. Diese Taktik ist durchaus gängig im US-Recht - nur in Ausnahmen kommt es in solchen Fällen wirklich zum Prozess.

Wie geht es nun weiter im Abgas-Skandal?

Bei VW geht es Schlag auf Schlag. Bereits am Freitag kommt in Wolfsburg der Aufsichtsrat zusammen. Die Milliardenkosten für den Abgas-Skandal dürften VW für das Geschäftsjahr 2015 aller Voraussicht nach rote Zahlen einbrocken - erwartet wird der größte Verlust in der Konzerngeschichte. Negativer Spitzenreiter war bisher das Jahr 1993, als VW mehr als 1,9 Milliarden DM Verlust verzeichnete. Außerdem wird eine Entscheidung zu den umstrittenen Bonuszahlungen für den Vorstand erwartet. Daneben gibt es mehrere offene Baustellen - so kommt die Rückrufwelle in Deutschland nur schleppend voran. Die Aufarbeitung des Skandals dürfte VW noch sehr lange beschäftigen.