Heftige Reaktionen nach Entscheidung im Böhmermann-Fall
Berlin (dpa) - Die Entscheidung der Bundesregierung, ein Strafverfahren gegen den Satiriker Jan Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatschefs Recep Tayyip Erdogan zuzulassen, spaltet die Gemüter.
Der frühere Bundestagspräsident und SPD-Politiker Wolfgang Thierse begrüßte den Entschluss, obwohl die Minister der SPD dagegen waren. „Ich halte es für richtig, dass Richter über das sogenannte Gedicht von Herrn Böhmermann entscheiden“, sagte Thierse der „Saarbrücker Zeitung“. „Die Bundesregierung hatte keinen Anlass, dies zu verhindern.“
CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach übte hingegen deutliche Kritik: „Ich bedauere die Entscheidung und hoffe, dass der Türkei eine Lektion in puncto Meinungsfreiheit erteilt wird“, sagte er der „Mitteldeutschen Zeitung“ (Samstag). „Ich gehe jedenfalls nicht davon aus, dass man Böhmermann verurteilt.“
Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt lobte in der „Bild“-Zeitung: „Kanzlerin Merkel hat gleich zweimal recht: Erstens lässt sie die Strafverfolgung zu. Das ist in einem Rechtsstaat auch selbstverständlich. Zweitens schafft sie den überflüssigen Majestätsbeleidigungsparagrafen ab. Das ist längst überfällig.“
Schauspieler Til Schweiger zeigte sich im dem Blatt fassungslos. „Was ich von Jan Böhmermann halte, ist hinlänglich bekannt — gar nichts. Aber wie unsere Regierung hier vor einem Präsidenten kuscht, der in seinem Land die Meinungsfreiheit mit den Füßen tritt — uns aber gleichzeitig sagt, wir sollen uns aus seiner Politik raushalten — das macht mich fassungslos“, sagte Schweiger der „Bild“-Zeitung.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte die deutsche Justiz am Freitag ermächtigt, gegen Böhmermann zu ermitteln. Damit gab die CDU-Chefin einem Antrag Erdogans statt - und setzte sich zugleich mit einem Machtwort über den Willen ihres Koalitionspartners SPD hinweg. Im Rechtsstaat sei es nicht Sache der Regierung, sondern unabhängiger Gerichte, Persönlichkeitsrechte gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen, sagte Merkel.
Böhmermann hatte in seiner satirischen TV-Show „Neo Magazin Royale“ (ZDF) ein Gedicht vorgetragen, in dem er Erdogan mit drastischen Worten angriff. Es ging um Sex mit Tieren und Kinderpornografie, überdies wurden Klischees über Türken transportiert. Nach eigener Darstellung wollte Böhmermann damit den Unterschied zwischen erlaubter Satire und beleidigender Schmähkritik aufzeigen.
„Die Entscheidung der Bundeskanzlerin ist unglücklich und unnötig“, urteilte der Vorstandssprecher von Reporter ohne Grenzen, Michael Rediske. „Alles Weitere liegt nun bei der Justiz und damit dort, wo es hingehört“, erklärte er in einer Stellungnahme der Organisation.
Kritiker werfen insbesondere Merkel vor, wegen der Zusammenarbeit der EU mit der Türkei in der Flüchtlingskrise zu viel Rücksicht auf Ankara zu nehmen. Die Kanzlerin betonte, im Rechtsstaat bedeute die Erteilung einer Ermächtigung bei diesem speziellen Delikt „weder eine Vorverurteilung des Betroffenen noch eine vorgreifende Entscheidung über Grenzen der Kunst-, Presse- und Meinungsfreiheit“.
Laut Paragraf 103 StGB muss, wer einen ausländischen Staatschef beleidigt, in Deutschland mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe rechnen. Ist Verleumdung im Spiel, drohen sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug.
Merkel hatte am Freitag angekündigt, dass die Regierungskoalition den Paragrafen noch in dieser Legislaturperiode streichen will. Die Vorschrift sei „entbehrlich“, sagte sie. Die Abschaffung sei zu begrüßen, hieß es dazu von Reporter ohne Grenzen. Noch besser wäre es gewesen, schon jetzt auf seine Anwendung zu verzichten.