Herrmann: Taschengeld für Asylbewerber vom Balkan „Zumutung“
Berlin (dpa) - Die Forderung aus der CSU nach Leistungskürzungen für Asylbewerber vom Balkan stößt bei der Opposition und Flüchtlingsorganisationen auf heftige Kritik. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verlangte, das Taschengeld für Asylsuchende aus Balkan-Staaten drastisch zu kürzen.
„Die Zuwendungen für diese Gruppe sind eine Zumutung für die deutschen Steuerzahler“, sagte er der Zeitung „Die Welt“. Diese Zahlungen seien ein Anreiz für viele Menschen vom Balkan, nach Deutschland zu kommen und das Geld mit nach Hause zu nehmen. Linke und Grünen rügten den Vorstoß als rechtspopulistisch. Die Organisation Pro Asyl klagte, solche Vorschläge schürten Vorurteile. Rechtlich gibt es ebenfalls Bedenken.
Wer in Deutschland um Asyl bittet, bekommt neben anderen Leistungen auch Bargeld ausgezahlt. In den ersten Wochen - bis maximal drei Monate -, in denen Asylbewerber in der Erstaufnahmeeinrichtung eines Bundeslandes untergebracht sind, bekommen Flüchtlinge vorrangig Sachleistungen.
Daneben gibt es aber auch Bargeld für persönliche Bedürfnisse - eine Art „Taschengeld“. Für Alleinstehende sind das 143 Euro im Monat. Wenn Asylbewerber nicht mehr in diesen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind und damit in der Regel Essen und andere Sachleistungen wegfallen, gibt es mehr Bargeld.
Herrmann plädierte dafür, das Leistungsniveau für alle Asylbewerber zu überprüfen. „Wir müssen uns fragen, ob sich der deutsche Sozialstaat die jetzige Großzügigkeit noch leisten kann“, sagte er. Sachleistungen sollten Vorrang vor Geldleistungen haben. „Echte Flüchtlinge wollen auch nur in Sicherheit leben, eine Unterkunft haben, täglich verpflegt und etwas zum Anziehen haben.“
Auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte sich dafür ausgesprochen, Asylbewerbern eher Sachleistungen als Bargeld zu geben. Im Innenministerium gibt es Überlegungen, die gesetzlich vorgeschriebene Höchstdauer für den Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu verlängern - und damit auch den Zeitraum, in dem Asylbewerber vorrangig Sachleistungen bekommen.
Eine Kürzung des „Taschengeldes“ halten Juristen dagegen für schwierig. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2012 geurteilt, dass auch Asylbewerbern ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewähren sei. Die Leistungen für sie wurden danach angehoben.
Grünen-Chefin Simone Peter mahnte, nach dem Karlsruher Urteil gehöre die Diskussion ein für alle Mal vom Tisch. „Flüchtlingen das wenige Geld zum Leben kürzen oder streichen zu wollen, ist schäbig“, rügte Peter. Vorschläge dieser Art nannte sie rechtspopulistisch.
Linksparteichefin Katja Kipping warf Herrmann vor, er sei der „parlamentarische Arm des rechtspopulistischen Stammtischs“. Auf Abschottung und Abschreckung zu setzen, sei nicht nur unmenschlich und verfassungsrechtlich höchst fragwürdig, sondern auch wirkungslos. „Denn wer vor rassistischer Verfolgung, vor Not oder Elend flieht, der lässt sich auch durch Taschengeldentzug nicht davon abschrecken.“
Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl erklärte, eine Kürzung des Bargeldes für Asylbewerber hieße, dass das Existenzminimum unterwandert würde. Dies dürfe nicht passieren, sagte Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt der dpa. Außerdem sei schon das Wort „Taschengeld“ beschönigend, klagte er. Schließlich gehe es um eine minimale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, was mit diesen Zahlungen schon kaum gelinge.