Der Minister verteidigte erneut das rechtliche Vorgehen der schwarz-gelben Landesregierung, die vor dem Bundesverwaltungsgericht für 17 Nachtflüge gekämpft hatte. Dies sei aus Gründen der Rechtssicherheit notwendig gewesen. „Wir haben jetzt Klarheit.“
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die vom Land Hessen ursprünglich genehmigte Regelung der Nachtflüge gekippt. Demnach sollten durchschnittlich 17 Starts und Landungen pro Nacht zwischen 23.00 und 5.00 Uhr am größten deutschen Flughafen erlaubt sein.