Hintergrund: Amtliche Unwetterwarnungen

Berlin (dpa) - Für amtliche Unwetterwarnungen ist in Deutschland der Deutsche Wetterdienst (DWD) zuständig. Adressaten sind Technisches Hilfswerk, Feuerwehr-Leitstellen, das Rote Kreuz sowie das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

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Auch die Medien erhalten die Warnungen.

Die amtlichen Warnungen können auch im Internet direkt über die Warnseite abgerufen werden. Seit 2011 informiert der DWD außerdem auf Facebook über drohende Gefahren.

Gewarnt wird etwa vor Hitze oder Sturm, Stark- oder Dauerregen, Schneefall, Schneeverwehungen, Glätte, Tauwetter, Nebel oder Frost. Auf gefährliche Wetterlagen wird in mehreren Stufen aufmerksam gemacht: Von der „Wetterwarnung“ (auf der Karte im Internet gelb) über die „Warnung vor markantem Wetter“ (orange) bis zur „Unwetterwarnung“ (rot) und „Warnung vor extremem Unwetter“ (dunkelviolett).

Für weiträumige Wetterereignisse - etwa Sturmtiefs oder große Gebiete mit Dauerregen - können die Meteorologen in der Regel mehrere Stunden im Voraus Warnungen für konkrete Landkreise herausgeben. Vor kleinräumigen Gewittern und heftigen Schauern kann aber oft erst gewarnt werden kurz bevor es los geht.