Hintergrund: Assoziierungsabkommen der EU mit der Ukraine
Berlin (dpa) - Seit 2007 verhandelt die Europäische Union mit der Ukraine über eine engere Zusammenarbeit. Grundlage dafür ist ein sogenanntes Assoziierungsabkommen, das die Rahmenbedingungen für die politische, wirtschaftliche und kulturelle Kooperation regelt.
Obwohl die frühere Sowjetrepublik seit langem auf einen Beitritt zur EU drängt, wurde dieser Wunsch in der Präambel des Ende März paraphierten Vertrages nicht berücksichtigt. Die Rede ist nur vom „europäischen Streben“ der Ukraine.
Das Abkommen sieht unter anderem einen weitgehenden Verzicht auf Zölle sowie erhebliche bürokratische Erleichterungen im Handel zwischen beiden Seiten vor. Die Unterzeichner verpflichten sich aber auch, die Grundwerte der Europäischen Union zu achten, also zum Beispiel die Unabhängigkeit der Justiz zu gewährleisten.
Ob und wann der ausgehandelte Vertrag von allen EU-Staaten ratifiziert und damit völkerrechtlich verbindlich wird, hängt derzeit vor allem vom Schicksal der früheren Regierungschefin Julia Timoschenko ab. Wegen der Prozesse gegen sie und andere frühere Regierungsmitglieder hatte die EU die Paraphierung des Abkommens monatelang verzögert.
Assoziierungsabkommen hat die EU unter anderem mit Albanien (2006) Bosnien-Herzegowina und Montenegro (jeweils 2007) sowie Serbien (2008) geschlossen. Wie im Falle Serbiens kann dies den Grundstein für spätere EU-Beitrittsverhandlungen legen - eine Perspektive, von der Kiew derzeit weit entfernt ist.