Hintergrund: Auflagen für Strauss-Kahns Hausarrest

New York (dpa) - Ein New Yorker Richter hat die strengen Auflagen für den Hausarrest des ehemaligen IWF-Chefs Dominique Strauss-Kahn noch einmal revidiert. Der 62-jährige Franzose ist der versuchten Vergewaltigung angeklagt und muss sich bis zu seinem Prozess in New York aufhalten.

Bei einer Anhörung am Freitagabend ordnete Supreme-Court-Richter Michael Obus unter anderem an, dass Strauss-Kahn

1. seine Pässe abgeben und

2. eine elektronische Fussfesseln tragen muss,

3. von Videokameras in der Wohnung beobachtet wird,

4. von einem bewaffneten Sicherheitsbeamten vor der Wohnungstür überwacht und gegebenenfalls an der Flucht gehindert wird,

5. die Wohnung nur für einen Arzttermin, zur Andacht in der Synagoge oder zur Konsultation beim Gericht oder mit seinen Anwälten verlassen darf,

6. jeden Ausgang wenigstens sechs Stunden zuvor anmelden muss,

7. außerhalb der Wohnung auf Schritt und Tritt von einem bewaffneten Beamten begleitet wird,

8. nur vier Personen ohne vorherige Genehmigung des Gerichts besuchen darf,

9. die Kosten für die Überwachung in Höhe von etwa 200 000 Dollar (141 000 Euro) pro Monat aus der eigenen Tasche bezahlt.