Hintergrund: Kautionen in Millionenhöhe
Berlin (dpa) - Schon oft durften Beschuldigte oder Angeklagte das Gefängnis gegen eine Kaution in Millionenhöhe verlassen. In vielen Fällen war sie sogar deutlich höher als bei dem ehemaligen IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn.
Eine Auswahl:
BERNARD MADOFF: Der New Yorker Investmentmanager kam im Dezember 2008 nach Zahlung von insgesamt zehn Millionen US-Dollar unter Hausarrest und musste eine elektronische Fußfessel tragen. Er hatte mit gefälschten Papieren Investoren und Bankenaufseher getäuscht.
MICHAEL JACKSON: Im Dezember 2003 kam der Popstar auf freien Fuß, nachdem er eine Kaution von drei Millionen US-Dollar hinterlegt hatte. Ihm wurde Kindesmissbrauch in mehreren Fällen vorgeworfen.
HELLMUT TRIENEKENS: Der frühere Entsorgungsunternehmer kam nach Zahlung einer Kaution in Höhe von 100 Millionen Euro als Bankbürgschaft im Juli 2002 aus der Untersuchungshaft. Gegen ihn wurde im Zusammenhang mit dem Kölner Schmiergeldskandal ermittelt.
JOHANNES und DIETER LÖBBERT: Die beiden Hauptaktionäre einer Berliner Recyclingfirma mussten im Juli 1999 eine Kaution von zusammen zehn Millionen Mark (5,1 Millionen Euro) hinterlegen. Ihnen wurde Kreditbetrug zur Last gelegt.
JOHANNES ZWICK: Der Sohn des bayerischen „Bäderkönigs“ Eduard Zwick konnte durch eine Bankbürgschaft über 45 Millionen Mark (23 Millionen Euro) im Mai 1994 seine Untersuchungshaft beenden. Er wurde der Mittäterschaft zur Steuerhinterziehung verdächtigt.