Die Aussagekraft der Kriminalstatistik

Berlin (dpa) - Die Polizeiliche Kriminalstatistik erfasst die von der Polizei bearbeiteten Verbrechen und Vergehen sowie die ermittelten Tatverdächtigen. Nicht eingeschlossen sind Ordnungswidrigkeiten, Staatsschutzdelikte und einige Verkehrsdelikte.

Ebenso werden unter anderem auch Verstöße gegen strafrechtliche Landesgesetze und Versammlungsgesetze der Länder nicht berücksichtigt, wie die Verfasser der Polizeilichen Statistik regelmäßig in ihren Vorbemerkungen zum Bericht erklären.

Erfasst werden nur Straftaten, die bekannt sind. Wie groß das Dunkelfeld ist, weiß niemand genau. Faktoren sind die Bereitschaft der Menschen, Taten auch anzuzeigen, und wie oft die Polizei bei Kontrollen gezielt nach Verstößen sucht. „Die Polizeiliche Kriminalstatistik bietet also kein getreues Spiegelbild der Kriminalitätswirklichkeit, sondern eine je nach Deliktsart mehr oder weniger starke Annäherung an die Realität“, schreiben die Verfasser. Die Statistik sei für Politik und Wissenschaft eine Hilfe, um etwas über die Häufigkeit von Straftaten und Entwicklungen zu erfahren.