Strengste Auflagen: Strauss-Kahn kommt vorerst frei
New York (dpa) - Bei der Anklageerhebung gegen Dominique Strauss-Kahn hat die Grand Jury in New York alle von der Staatsanwaltschaft genannten Vorwürfe angenommen. Dem früheren Chef des Internationalen Währungsfonds werden damit sechs Straftaten zur Last gelegt.
Weil er bei der schwersten - „sexuelle Belästigung in einem besonders schweren Fall“ - gleich zweimal angeklagt ist, sieht er sich sieben Punkten gegenüber.
Strauss-Kahn erklärte inzwischen seinen Rücktritt als IWF-Chef. Der Währungsfonds verbreitete eine entsprechende persönliche Erklärung von Strauss-Kahn in Washington. Darin bestreitet er weiter entschieden alle Vorwürfe gegen ihn.
Ein New Yorker Gericht stimmte seiner Freilassung gegen harte Auflagen zu. Die von seinen Anwälten angebotene eine Million Dollar (700 000 Euro) Kaution in bar sind nur ein Teil eines ganzen Pakets, mit dem seine Flucht nach Frankreich verhindert werden soll. Der Franzose kann seine Zelle auf der Gefängnisinsel Rikers erst verlassen, wenn die Million da ist. Zudem muss Strauss-Kahn aber noch fünf Millionen Dollar bereithalten, die er jedoch in Form von Bankbürgschaften hinterlegen kann.
Der Franzose darf New York nicht verlassen. Eine Sicherheitsfirma wird damit beauftragt, jeden Schritt Strauss-Kahns zu überwachen. Die bewaffneten Sicherheitsleute sollen über jeden Besuch und jede Bewegung Protokoll führen. Alle Reisedokumente - Strauss-Kahn hat zwei Reisepässe - werden einbehalten. Selbst die Wohnung wird mit Videokameras ausgerüstet. Der Richter machte deutlich, dass der Politiker beim geringsten Verstoß wieder ins Gefängnis gehe.
Laut Anklageschrift soll Strauss-Kahn am Samstag die Tür seines Hotelzimmers zugeschlagen haben, als ein Zimmermädchen zum Aufräumen eingetreten war. „Er griff dem Opfer ohne Einwilligung an die Brust, versuchte, die Strumpfhose herunterzuziehen und griff ihm in den Schritt. Sein Penis hatte gewaltsam zweimal Kontakt mit dem Mund des Opfers.“
Wegen dieses zweimaligen Kontakts wirft die Staatsanwaltschaft dem 62-Jährigen die doppelte „sexuelle Belästigung ersten Grades“ vor. Dafür allein drohen jeweils 25 Jahre Haft. Hinzu kommt „versuchte Vergewaltigung ersten Grades“, dafür könnten 15 Jahre verhängt werden. „Sexueller Missbrauch“ steht zweimal in der Anklage, das wird ersten Grades mit sieben Jahren, dritten Grades mit drei Monaten Haft geahndet. Die Schließung der Tür, um die Frau am Weglaufen zu hindern, wird zudem als Freiheitsberaubung gewertet. Dafür drohen Strauss-Kahn ein Jahr Gefängnis, ebenso wie für „unsittliches Berühren“, der sechste Anklagepunkt.