Hintergrund: Das unterschiedliche Rentenrecht in Ost und West
Berlin (dpa) - Weil die Lohnangleichung immer noch nicht abgeschlossen ist, gibt es im Rentenrecht für Ost und West zwei unterschiedliche Rentenwerte. Für ein Jahr Beitragszahlung erwirbt ein Durchschnittsverdiener einen Rentenanspruch von 28,07 Euro im Westen und von 24,92 Euro im Osten.
Nach 45 Beitragsjahren errechnet sich daraus eine sogenannte Standardrente von derzeit 1263 Euro im Westen und 1121 Euro im Osten. Allerdings werden Ost-Einkommen für die Rentenberechnung wegen des niedrigeren Durchschnittseinkommens zwischen Rügen und Erzgebirge aktuell noch um 17,5 Prozent aufgewertet. Das soll den Lohn-Nachteil für die Rentner ausgleichen - und tut das im Durchschnitt auch.
Bei gleichen Einkommen jedoch werden Ostbeschäftigte durch die Aufwertung begünstigt. Wenn zwei Arbeitnehmer in Ost und West jeweils 2500 Euro im Monat - also das Gleiche - verdienen, erwirbt der Ostbeschäftigte einen höheren Rentenanspruch als der West-Kollege.
Würden die Rentenwerte auf Westniveau vereinheitlicht, die Aufwertung aber fallen gelassen, gäbe es im Osten viele Verlierer. Würde die Aufwertung dagegen bei Vereinheitlichung beibehalten, käme es zu einer doppelten Bevorzugung vieler Ost-Beschäftigten. Dies würde etwa 6 Milliarden Euro zusätzlich kosten.
Der Finanzausgleich zwischen West und Ost beläuft sich in der Gesetzlichen Rentenversicherung auf jährlich etwa 14 Milliarden Euro. Dieses Geld ist nötig, um die Deckungslücke für die Rentenzahlungen im Osten zu schließen.