Hintergrund: Die Rentenanpassungsformel
Berlin (dpa) - Rentenerhöhungen errechnen sich aus der gesetzlich festgelegten Rentenanpassungsformel. Deren wichtigstes Element ist die Entwicklung der Bruttolöhne des Vorjahres.
Diese wird aber nicht eins zu eins an die Rentner weitergegeben, sondern durch mehrere Faktoren in der Berechnungsformel positiv oder negativ beeinflusst. Sie führen aber unterm Strich dazu, dass die Renten hinter den Löhnen zurückbleiben.
Für die Berechnung von Rentenanpassungen werden nur jene Löhne berücksichtigt, für die Rentenversicherungsbeiträge entrichtet werden. Beamtengehälter und beitragsfreie Löhne oder Lohnbestandteile - wie Entgeltumwandlung oder Gehälter über der Beitragsbemessungsgrenze - bleiben damit außen vor.
In der höchst komplizierten Formel spielen auch Veränderungen des Beitragssatzes eine Rolle: Müssen die Beschäftigten einen höheren bezahlen, wird die Rentensteigerung gedämpft - müssen sie weniger in die Rentenkasse einzahlen, steigen die Renten stärker. Grundsätzlich dämpfende Wirkung hat zudem der sogenannte Riester-Faktor, mit dem die Beiträge der Beschäftigten zur staatlich geförderten Altersvorsorge bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden.
Positiv wie negativ kann eine weitere Formelgröße wirken: der Nachhaltigkeitsfaktor, der das Verhältnis von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern abbildet. Steigt die Zahl der Einzahler gegenüber der der Rentenbezieher, wirkt dies rentensteigernd - und umgekehrt.
Eine Schutzklausel verhindert bei schwacher Lohnentwicklung generell eine Rentensenkung. Für Ostdeutschland gibt es eine weitere Garantie: Dort dürfen die Rentenerhöhungen in keinem Fall geringer als im Westen ausfallen.