Hintergrund: Der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz
Berlin (dpa) - Den bisher umfangreichsten Ausbau der Kinderbetreuung brachten Bund, Länder und Kommunen mit dem Kinderförderungsgesetz (Kifög) gemeinsam auf den Weg. Das Bundesgesetz trat am 16. Dezember 2008 in Kraft.
Danach haben von August 2013 an auch die Eltern von Kindern zwischen dem vollendeten ersten und dem dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot in einer Kita oder bei einer Tagesmutter. Der Rechtsanspruch für die über dreijährigen Kinder wurde bereits in den 90-er Jahren mit der Neuregelung des Abtreibungsparagrafen 218 eingeführt.
Bund und Länder hoffen, den neuen Rechtsanspruch auch für die unter Dreijährigen zu erfüllen, wenn ab 2013 für 39 Prozent von ihnen ein staatlich gefördertes Betreuungsangebot zur Verfügung steht.
Einige Experten gehen jedoch davon aus, dass der Bedarf an Kitas und Tagesmüttern höher liegen könnte als die bislang angepeilte Quote. Wegen der fehlenden Plätze wird eine Klagewelle befürchtet. Einige Städte und Gemeinden plädieren deshalb dafür, den Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot auszusetzen.
Nach Schätzungen fehlen derzeit bundesweit noch zwischen 130 000 und 160 000 Betreuungsplätze. Westdeutschland (ohne Berlin) hinkt beim Ausbau deutlich hinterher. Schlusslichter bei den Betreuungsangeboten sind Nordrhein-Westfalen (15,9 Prozent) und Niedersachsen (18,6 Prozent). In den östlichen Bundesländern ist die angestrebte Quote mit 44 bis 56 Prozent längst übererfüllt. Diese Zahlen sind allerdings von März 2011. Ende Juni sollen neue Ausbauzahlen vorliegen.