Hintergrund: Die Atomkonzerne und die Rechtslage
Berlin (dpa) - Der Atomausstieg ist für Union und FDP eine Variable mit recht vielen Unbekannten. Nicht nur die Frage, ob die Strompreise im Rahmen bleiben und eine sichere Versorgung garantiert werden kann, ist unklar.
Ungewiss ist auch, ob der Plan juristisch wasserdicht ist. Ein Überblick über die Knackpunkte:
ATOMSTEUER: Hier hat Eon bereits eine Klage eingereicht, auch RWE könnte sich dem Beispiel anschließen. Trotz kürzerer Laufzeit beharrt die Regierung auf der Steuer, die bei neun verbleibenden AKW rund 1,3 Millionen Euro pro Jahr bringen soll. Die Konzerne sehen dadurch europäisches Wettbewerbsrecht verletzt, weil die Atomenergie einseitig diskriminiert werde.
ABSCHALTUNG: RWE hat Klage gegen die vorübergehende Abschaltung des Meilers Biblis im Zuge des Atommoratoriums eingereicht. Darüber ist noch nicht entschieden. Die Konzerne halten die Begründung der Abschaltung für fragwürdig, da sie mit dem Gefahrenabwehr-Paragrafen des Atomgesetzes begründet wurde, sich durch Fukushima an der Sicherheit der deutschen Anlagen aber nichts geändert habe.
RESTSTROMMENGEN: Das ist der heikelste Punkt für die Regierung. Zwar dürfen die Konzerne von den stillgelegten Meilern Strommengen, die nun nicht mehr produziert werden können, auf die noch laufenden neun AKW übertragen. Aber was passiert, wenn bis zum jeweiligen Enddatum die Strommengen nicht produziert worden sind? Muss der Staat dann Entschädigungen zahlen? Die Konzerne prüfen bereits Klagen wegen möglicher Vermögensschäden, da ein Nicht-Verbrauch von Strommengen als Eingriff in Eigentumsrechte gewertet werden kann.
SONDERFALL VATTENFALL: Nach dem Aus für die Vattenfall-Meiler Krümmel und Brunsbüttel könnten deren Strommengen eigentlich nur auf das AKW Brokdorf übertragen werden. An dem Eon-Meiler hat Vattenfall eine Minderheitsbeteiligung. Brokdorf würde gemäß der Strommenge bis etwa 2018 laufen, hinzu kommen nun aber womöglich Elektrizitätsmengen von rund 99 000 Gigawattstunden (GWh) aus Krümmel und Brunsbüttel. Pro Jahr können etwa 10 000 GWh pro AKW produziert werden, also hätte Brokdorf nach diesem Modell eine Laufzeit weit über 2021/2022 hinaus. Auch hier ist die Frage, ob Entschädigungen fällig sind, zumal der Konzern Millionen Euro bei Krümmel und Brunsbüttel investiert hat.