Hintergrund: Die Eckpunkte des Rentenpakets
Berlin (dpa) - Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat vom Bundeskabinett grünes Licht für ihr erstes Großprojekt erhalten: Den Gesetzentwurf für das vierteilige Rentenpaket. Die Eckpunkte:
- Abschlagfreie Rente ab 63: Wer mindestens 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll schon mit 63 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen können. Begünstigt sind Angehörige der Geburtsjahrgänge bis 1952. Für danach Geborene mit besonders langen Beitragszeiten erhöht sich das abschlagfreie Renten-Zugangsalter stufenweise auf 65 Jahre. Ab dem Geburtsjahrgang 1963 gilt dann nur noch diese Marke. Phasen kurzzeitiger Arbeitslosigkeit werden in dem Konzept mit angerechnet, ebenso Zeiten der Kindererziehung, der Pflege von Familienangehörigen oder Zeiten mit Bezug von Insolvenzgeld. Für Langzeitarbeitslose gilt die Regelung nicht.
- Mütterrente: Etwa 9,5 Millionen Frauen, deren Kinder vor 1992 zur Welt kamen, erhalten Kindererziehungszeiten in der Rente besser honoriert. Pro Kind gibt es - rückwirkend zum 1. Juli 2014 - im Westen brutto etwa 28 Euro monatlich mehr, im Osten etwa 26 Euro. Dies ist eine Verdoppelung des bisher bezahlten Zuschlags. Auch Väter haben alternativ Anspruch auf die verbesserte Leistung. Frauen mit jüngeren Kindern sind in der Rente aber immer noch besser gestellt.
- Erwerbsminderungsrente: Wer aus gesundheitlichen Gründen vermindert oder gar nicht mehr arbeiten kann, soll mehr Rente bekommen. Die Betroffenen werden so gestellt, als ob sie mit ihrem früheren durchschnittlichen Einkommen bis 62 - und damit zwei Jahre länger als bisher - in die Rentenkasse eingezahlt hätten. Das bringt brutto ein Plus von bis zu 40 Euro im Monat. Die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung sollen unberücksichtigt bleiben, wenn sie - etwa wegen gesundheitsbedingter Reduzierung der Arbeitszeit - bei der Berechnung des Durchschnittseinkommens negativ zu Buche schlagen würden.
- Reha-Leistungen: Zur Vermeidung von Frühverrentungen sollen die bislang gedeckelten Mittel für Rehabilitationsleistungen dynamisiert werden. Dies soll der demografischen Entwicklung Rechnung tragen, in deren Folge immer mehr Angehörige der geburtenstarken Jahrgänge künftig das reha-intensive Alter ab 45 Jahren erreichen.