Hintergrund: Die Minsker Vereinbarungen

Berlin (dpa) - In Minsk wurde am 12. Februar ein Maßnahmenpaket vereinbart, das den Weg zur Regelung des Ukrainekonfliktes ebnen soll. Da ein erstes, im Herbst in Minsk getroffenes Abkommen gescheitert war, ist diese neue Vereinbarung jetzt als „Minsk II“ bekannt.

Die Hauptpunkte:

WAFFENRUHE: Formell begann eine Waffenruhe in der Nacht zum 15. Februar. Tatsächlich eroberten die Separatisten bis zum 18. Februar noch die Kleinstadt Debalzewe. Seitdem wird die Feuerpause weitgehend eingehalten, vereinzelt gibt es Verstöße.

PUFFERZONE: Schwere Waffen sollten binnen zwei Wochen je nach ihrer Reichweite zwischen 50 und 140 Kilometer von der Front abgezogen werden. Dadurch soll eine Pufferzone entstehen. Sowohl das ukrainische Militär als auch die prorussischen Separatisten zogen bereits weite Teile ihrer Kriegstechnik von der Front zurück.

GEFANGENENAUSTAUSCH: Gefangene sollen ausgetauscht werden. Dieser Prozess hat begonnen, ist aber nicht abgeschlossen.

GELDTRANSFERS: Die Zahlung von Sozialleistungen und die Erhebung von Steuern im Donbass sollen wieder aufgenommen werden. Dazu soll das Bankensystem wiederhergestellt werden.

AMNESTIE: Für die Konfliktbeteiligten ist ein Straferlass geplant.

AUTONOMIE: Das Parlament in Kiew soll festlegen, für welche Gebiete in der Ostukraine ein Sonderstatus gelten soll. Bis Ende 2015 soll zudem eine Verfassungsreform eine Dezentralisierung der Macht ermöglichen. Überdies sind vorgezogene Kommunalwahlen vorgesehen.

KONTROLLE: Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) soll Feuerpause und Waffenabzug im Kriegsgebiet kontrollieren. Die OSZE-Mitgliedsstaaten einigten sich am 12. März darauf, die Höchstzahl der Beobachter auf 1000 zu verdoppeln und den Einsatz bis März 2016 zu verlängern.