Hintergrund: Die Notkredite ELA
Frankfurt/Main (dpa) - Im absoluten Krisenfall können die nationalen Notenbanken im Euroraum Geschäftsbanken Notkredite gewähren. Die Kreditlinie ELA („Emergency Liquidity Assistance“) darf nur an solvente Finanzinstitute mit vorübergehenden Liquiditätsproblemen fließen.
Vor allem Irland und Griechenland haben dies genutzt, 2013 auch Zypern. Deutschland machte von ELA Gebrauch, um beispielsweise die Krisenbank Hypo Real Estate zu stützen. Anders als bei der regulären Refinanzierung von Geschäftsbanken durch die EZB haften für ELA-Kredite die jeweiligen nationalen Zentralbanken beziehungsweise der Staat, nicht die Euro-Partner. Der EZB-Rat kann ELA mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit stoppen - etwa, wenn Banken vor der Pleite stehen und die Rückzahlung der Kredite unwahrscheinlich ist.