Hintergrund: Die Pflicht zum Euro in der EU
Berlin (dpa) - Die Europäische Währungsunion (EWWU) ist der Zusammenschluss der EU-Mitglieder in der Geldpolitik mit dem Ziel einer gemeinsamen Währung. Der Vertrag von Maastricht sah dafür von 1990 an den freien Kapitalverkehr als erste Stufe vor.
Die zweite Stufe ab 1994 diente der Vorbereitung für die Einheitswährung und führte zur Errichtung des Europäischen Währungsinstituts. Die wichtigsten Elemente der dritten Stufe ab dem 1. Januar 1999 waren die Europäische Zentralbank und die Einführung des Euro.
Zu Beginn waren es elf Euro-Staaten (Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien). Dann traten sechs weitere Länder bei (Griechenland 2001, Slowenien 2007, Malta und Zypern 2008, die Slowakei 2009 sowie Estland 2011).
Die EU-Staaten, in denen noch mit einer nationalen Währung gezahlt wird, sind grundsätzlich zum Beitritt in die Währungsunion verpflichtet - sobald sie die im EU-Vertrag festgelegten Konvergenzkriterien erfüllen. In einem Vertrags-Protokoll zur dritten EWWU-Stufe erklärten die Unterzeichnerstaaten die „Unumkehrbarkeit“ der Währungs- und Wirtschaftsunion. Dort heißt es: „Die Mitgliedstaaten respektieren (...) unabhängig davon, ob sie die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung einer einheitlichen Währung erfüllen, den Willen der Gemeinschaft, rasch in die dritte Stufe einzutreten, und daher behindert kein Mitgliedstaat den Eintritt in die dritte Stufe.“
Alle EU-Staaten verpflichteten sich, sobald wie möglich der EWWU beizutreten und den Euro einzuführen - mit Ausnahmen von Großbritannien und Dänemark. London und Kopenhagen hatten eine Sonderstellung ausgehandelt und können gemäß einer „Opting-out-Klausel“ selbst entscheiden, ob sie der Währungsunion beitreten - sofern auch sie die Konvergenzkriterien erfüllen.