Hintergrund: Die Sanktionen der EU gegen Syrien
Brüssel (dpa) - Die Europäische Union hat ihre Sanktionen gegen das Regime des syrischen Präsidenten Baschar al-Assad seit Anfang 2011 in mehreren Schritten stetig verstärkt. Manche Sanktionen, beispielsweise ein 2002 beschlossenes Verbot von Waffenlieferungen, sind aber schon länger in Kraft.
Bisher gibt es gegen 108 führende Personen des Regimes Einreiseverbote. Sie sind verbunden mit dem Einfrieren möglicher Vermögen in der EU. Mit 38 Unternehmen und Organisationen dürfen Firmen aus der EU keine Geschäfte machen. Verboten sind seit Herbst vergangenen Jahres die Einfuhren von Öl und Gas aus Syrien sowie Investitionen in diesem Bereich. Seit Dezember sind auch Investitionen im Bausektor und in der Versicherungsbranche Syriens untersagt. Ausfuhren von Ausrüstungsgegenständen für die Öl- und Gasförderung sind verboten. In EU-Ländern dürfen auch keine Geldscheine mehr für die syrische Regierung gedruckt werden.
Die neuen Sanktionen sehen Einreiseverbote gegen sieben Minister, ein Einfrieren von Geld der syrischen Nationalbank in Europa sowie ein Verbot des Handels mit Gold, Edelmetallen und Edelsteinen vor. Reine Frachtflüge zwischen Syrien und der EU werden verboten.