Hintergrund: Die Straftat Steuerhinterziehung

Frankfurt/Main (dpa) - Steuerhinterziehung ist nach Paragraf 370 Abgabenordnung (AO) eine Straftat, für die eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen. In besonders schweren Fällen werden sechs Monate bis zu zehn Jahre Haft verhängt.

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Als besonders schwerer Fall gilt in der Regel, wenn Amtsträger ihre Stellung missbrauchen, um eigene oder fremde Steuern zu hinterziehen, wenn Steuervorteile durch gefälschte Belege erschwindelt werden oder wenn eine Bande „gewerbsmäßig“ und „fortgesetzt“ Steuern hinterzieht. Ein besonders schwerer Fall liegt auch vor, wenn „in großem Ausmaß Steuern verkürzt“ werden. Das Gesetz nennt keine Summe, doch wird vor Gericht meist von mindestens einer Million Euro ausgegangen.

Für die Aufdeckung und Verfolgung von Steuerstraftaten sind die Länder zuständig. Die Strafverfolgung der Steuerhinterziehung verjährt grundsätzlich fünf Jahre nach Erhalt des Steuerbescheids, bei besonders schweren Fällen liegt die Frist bei zehn Jahren.

In Deutschland kann eine Bestrafung gemäß Paragraf 371 AO durch eine Selbstanzeige vermieden werden. Wer sich selbst anzeigt, bleibt aber nur straffrei, wenn die Behörden von dem Fall noch nichts wussten. Wird bereits ermittelt, ist der Zug abgefahren.