Hintergrund: Die Unschuldsvermutung

Berlin (dpa) - Die Unschuldsvermutung gilt als einer der wichtigsten Grundsätze des Rechtsstaats. Danach gilt jeder Beschuldigte bis zum rechtskräftigen Beweis des Gegenteils als nicht schuldig und ist dementsprechend zu behandeln.

Der Staat hat sich an dieses Prinzip zu halten. Über Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (MRK) von 1950 ist es in Deutschland unmittelbar geltendes Recht. Trotz der Unschuldsvermutung sind aber Maßnahmen zur Strafverfolgung wie vorläufige Festnahmen oder die Verhängung von Untersuchungshaft grundsätzlich zulässig. Die Unschuldsvermutung gebietet allerdings Zurückhaltung bei öffentlichen Fahndungen. Journalisten sind nach Ziffer 13 des Pressekodex zu ihrer Beachtung verpflichtet.