Hintergrund: Die Vollmachten des ukrainischen Präsidenten
Kiew (dpa) - Die neue ukrainische Führung in Kiew hat nach dem Sturz von Präsident Viktor Janukowitsch im Februar die Verfassung von 2004 wieder eingeführt. Damit sind die Rechte des ukrainischen Staatschefs eingeschränkt.
Vor allem sein Einfluss auf die Regierung ist deutlich gesunken. So kann das Staatsoberhaupt den Ministerpräsidenten nicht mehr selbst dem Parlament vorschlagen oder ihn entlassen. Der Präsident hat auch nur noch wenig Mitbestimmung über das Kabinett. Allerdings schlägt er den Außen- und den Verteidigungsminister vor.
Regierungsbeschlüsse kann der Präsident nicht mehr aufheben, sondern nur noch ihre Prüfung auf Verfassungskonformität veranlassen. Mit Zustimmung des Parlaments ernennt und entlässt der Präsident den Generalstaatsanwalt. Zudem setzt er den Präsidenten der Zentralbank ein sowie die Vorsitzenden des Rundfunk- und des Fernsehrats. Zuvor durfte der Präsident die Hälfte der Ratsmitglieder bestimmen.
Dem Parlament schlägt er auch die Kandidatur des Geheimdienstchefs vor. Als Oberkommandierender der Streitkräfte kann der Präsident die Führungskräfte der Armee ernennen und entlassen. Darüber hinaus kann er die Mobilmachung verkünden und den Ausnahmezustand verhängen.
Gegen verabschiedete Gesetze darf der Präsident ein Veto einlegen und diese an das Parlament zurücksenden. Unter bestimmten Bedingungen kann er das Parlament auflösen, beispielsweise wenn sich die Abgeordneten nicht auf eine Regierungskoalition einigen sollten.