Hintergrund: EU-Sanktionen gegen Russland
Brüssel (dpa) - Die Europäische Union hat im Zuge der Krim-Krise erste Strafmaßnahmen gegen Russland verhängt und sich auf eine mögliche stufenweise Verschärfung der Sanktionen verständigt, sollte die Lage weiter eskalieren: Die jeweiligen Stufen:
STUFE I: Bereits jetzt werden die Verhandlungen der EU mit Russland über Visa-Erleichterungen sowie über das neue Grundlagenabkommen ausgesetzt. Das ist nach Angaben von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) eine „erste aktive Maßnahme“.
STUFE II: Weitere Maßnahmen sollen folgen, wenn die vorgeschlagene Kontaktgruppe zur Lösung des Konflikts nicht in den nächsten Tagen zustande kommt beziehungsweise keine entsprechenden Resultate in einem „überschaubaren Zeitraum“ vorliegen. Geplant sind dann Reisebeschränkungen sowie Kontensperrungen bestimmter Personen, die „im Zusammenhang mit Handlungen in der Ukraine bedeutend sind“. Die Aktionen könnten in Kürze auf einem Sondergipfel beschlossen werden. Auch könnte der EU-Russland-Gipfel abgesagt werden.
STUFE III: Sollte Russland weitere Maßnahmen zur Destabilisierung vornehmen - zusätzlich zur Krim etwa in der Ost-Ukraine - oder militärische Aktionen ergreifen, soll es zu einer „weitreichenden Veränderung der Beziehungen zu Russland kommen, die laut Merkel „eine breite Palette wirtschaftliche Maßnahmen beinhalten kann“. Näher spezifiziert wurden diese zunächst nicht. Die Wirkung sei, dass man diese vorher nicht Tage lang diskutiert, so Merkel.