Hintergrund: Fiskalpakt und der Euro-Rettungsschirm ESM
Berlin (dpa) -
- FISKALPAKT: Im Kampf gegen die Schuldenkrise haben 25 von 27 EU-Staaten im März den Pakt mit strengeren Haushaltsregeln unterzeichnet. Schärfere Vorgaben über eine Änderung der EU-Verträge scheiterten, da Großbritannien und Tschechien nicht mitziehen. Das Abkommen muss in nationales Recht umgesetzt werden. Die Abstimmungen in Bundestag und Bundesrat sind für Ende Juni vorgesehen. Bei einem Referendum Ende Mai hatten zuletzt die Iren mit deutlicher Mehrheit dem Beitritt zum EU-Fiskalpakt zugestimmt.
Der Fiskalpakt verpflichtet die Unterzeichner unter anderem, ausgeglichene Haushalte anzustreben. Ferner sollen die Staaten nationale Schuldenbremsen einführen und in ihrem Recht verankern - kontrolliert vom Europäischen Gerichtshof EuGH. Sofern ihn bis dahin zwölf Euro-Länder ratifiziert haben, tritt der Pakt spätestens Anfang 2013 in Kraft und wird binnen fünf Jahren in europäisches Recht überführt. Der Fiskalpakt wird mit dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) verknüpft. ESM-Hilfen erhalten nur die Euro-Länder, die auch den neuen Pakt unterzeichnet haben.
- EUROPÄISCHER STABILITÄTSMECHANISMUS (ESM): Er soll den im Mai 2010 gespannten ersten „Rettungsschirm“ EFSF im Juli ablösen und langfristig zur Stabilisierung des Euro-Währungsgebietes beitragen. Der ESM mit Sitz in Luxemburg und einem Stammkapital von 700 Milliarden Euro soll Mitgliedsstaaten der Eurozone unterstützen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Die Hilfe ist an strikte Auflagen geknüpft.
Deutschland muss 2012 rund 8,7 Milliarden Euro Kapital in den ESM einzahlen, die Neuverschuldung des Bundes steigt daher von 26,1 auf 32,1 Milliarden Euro. Am 14. März 2012 hatte das Bundeskabinett die beiden Gesetzesentwürfe zur Ratifizierung des ESM-Vertrages und zur finanziellen Beteiligung am ESM beschlossen.