Hintergrund: Herkunftsnachweis für Fleisch
Berlin (dpa) - Für Rindfleisch ist als Folge der BSE-Krise ein Herkunftsnachweis bereits seit dem Jahr 2000 EU-weit verpflichtend. Die Rindfleischetikettierungs-Verordnung verlangt Angaben etwa zum Land der Geburt, der Mast und der Schlachtung des Tieres oder der Gruppe von Tieren, von der das Fleisch stammt.
Damit soll ein lückenloser Herkunftsnachweis vom Stall bis zum Ladentisch gewährleistet werden.
Die Kennzeichnungspflicht besteht nur für frisches, gekühltes, gefrorenes nicht zubereitetes Rindfleisch und Hackfleisch. Nicht unter die Verordnung fallen verarbeitete Rindfleischerzeugnisse wie etwa Wurstwaren oder Rindfleisch in Fertiggerichten. Wenn die Tierart aber draufsteht - etwa Rindfleisch-Lasagne oder Putensalami - muss sichergestellt sein, dass die Angabe stimmt und der Verbraucher nicht getäuscht wird. Nach dem Pferdefleisch-Skandal vom Jahresanfang setzten sich Bund und Länder für eine erweiterte Kennzeichnung in der EU ein.
Für Schweine-, Geflügel-, sowie Schaf- und Ziegenfleisch ist eine Herkunftskennzeichnung in der EU-Lebensmittel-Informationsverordnung vorgesehen. Sie trat Ende 2011 in Kraft und ist nach einer Übergangsfrist von Ende 2014 an in allen EU-Ländern verpflichtend. Einzelheiten für die Umsetzung will die EU-Kommission im Laufe des Jahres vorlegen.