Hintergrund: Kernpunkte der Vereinbarung von Doha

Doha (dpa) - Der Klimagipfel in Doha hat folgendes vereinbart:

- KYOTO-PROTOKOLL: Die 27 Länder der EU und rund 10 weitere Staaten verpflichten sich zu festen Reduktionszielen in einer zweiten Kyoto-Runde von 2013 bis Ende 2020. Da die Ziele nicht besonders hoch sind, sollen sie die Staaten bis 30. April 2014 überdenken und möglichst steigern.

- HEISSE LUFT: Im Rahmen von Kyoto II dürfen die Staaten sehr eingeschränkt mit Emissionsgutscheinen handeln. Was damit nach 2020 geschieht, ist unklar. Damit kommt die EU unter anderem Polen entgegen, das nach dem Zusammenbruch des Ostblocks viel weniger Treibhausgase ausstößt als ihm erlaubt worden war.

- TREIBHAUSGASE: Zu den sechs bislang einberechneten Treibhausgasen kommt bei Kyoto II Stickstofftrifluorid (NF3) hinzu. Es dient zur Produktion von Flachbildschirmen und Solarzellen und als Ersatzstoff für Fluorkohlenstoffverbindungen. Seine Produktionsmenge ist seit Mitte der 1990er stark gestiegen.

- GELD: Deutschland und weitere Länder haben ärmeren Staaten insgesamt einige Milliarden Euro für den Einsatz klimafreundlicher Energien und die Anpassung an den Klimawandel zugesagt. Unklar blieb, wie der Gesamtbetrag allmählich in den kommenden Jahren auf 100 Milliarden Dollar (77 Milliarden Euro) gesteigert werden soll, die ab 2020 jährlich versprochen waren.

- GLOBALER KLIMAVERTRAG: Es wurden einige Termine für 2013 zum Aushandeln dieses Vertrages vereinbart und kein detaillierter Fahrplan bis zum Jahr 2015. In dem Jahr soll das Abkommen fertig werden, damit es 2020 in Kraft treten kann. Auch die USA sind bei den Verhandlungen dazu vertreten.