Hintergrund: Kriegsrecht in Thailand

Bangkok (dpa) - Schon unter dem vor wenigen Tagen verhängten Kriegsrecht erhält das Militär weitreichende Befugnisse. Es darf alle Mittel einsetzen, um Recht und Ordnung aufrecht zu halten und Aufstände zu unterbinden.

Das Militär kann unter anderem:

- die Presse zensieren. Es hat von diesem Recht innerhalb von Stunden Gebrauch gemacht. Zehn Fernsehsender wurden abgeschaltet.

- Durchsuchungen ohne richterliche Genehmigung durchführen.

- Ausgangssperren verhängen.

- Demonstrationen verbieten und mit Waffengewalt gegen Leute vorgehen, die dagegen verstoßen.

- Verdächtige ohne Haftbefehl festnehmen und sieben Tage ohne Anklage festhalten.

Im deutschen Sprachgebrauch betrifft der Begriff Kriegs- oder Kriegsvölkerrecht im engeren juristischen Sinne eigentlich Rechte im Krieg, also zwischen Staaten. Für Maßnahmen, die bei internen Konfliktsituationen verhängt werden, gilt streng genommen der Begriff „Ausnahmezustand“.

In Thailand verhängt den Ausnahmezustand allerdings die Zivilregierung. Die neue Rechtslage hat aber das Militär angeordnet, ohne Konsultation mit den Zivilbehörden. Deshalb ist umgangssprachlich von Kriegsrecht die Rede. Es wurde seit dem Ende der absoluten Monarchie 1932 mehr als ein Dutzend Mal verhängt.