Hintergrund: Pannen bei der Neonazi-Fahndung
Berlin (dpa) - Warum flog die rechtsextreme Zwickauer Terrorzelle NSU, auf deren Konto mindestens zehn Morde gehen sollen, nicht früher auf? In die Kritik geriet vor allem die Arbeit der Verfassungsschützer.
Ein Überblick über Versäumnisse in den Bundesländern:
THÜRINGEN: 1998 findet die Polizei in Jena in einer Garage des Trios des rechtsextremen Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) Rohrbomben und Sprengstoff. Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe können trotz eines Haftbefehls und der Beobachtung durch den Verfassungsschutz untertauchen. Im Mai 2012 kommt eine unabhängige Kommission zu dem Ergebnis, dass Fehler der Thüringer Behörden das Untertauchen des Neonazi-Trios begünstigt haben. Innenminister Jörg Geibert (CDU) versetzt Verfassungsschutzpräsident Thomas Sippel Anfang Juli in den Ruhestand. Er wird zuletzt wegen seiner Informationspolitik zur „Operation Rennsteig“ kritisiert. Bei der geheimen Aktion ging es um den Einsatz von V-Leuten im Umfeld des Thüringer Heimatschutzes, dem früher auch das Neonazi-Trio angehörte.
SACHSEN: Die Parlamentarische Kontrollkommission des sächsischen Landtags bescheinigt dem Verfassungsschutz des Freistaates im Juni erhebliche Defizite bei der Fahndung nach dem Neonazi-Trio, das nach dem Untertauchen unerkannt in Zwickau lebte. Vor allem die Zusammenarbeit mit dem Thüringer Verfassungsschutz sei mangelhaft gewesen. Im Juli tauchen im Landesamt für Verfassungsschutz Dokumente zu Ermittlungen im Zusammenhang mit dem NSU auf. Sachsens Verfassungsschutzpräsident Reinhard Boos räumt seinen Posten.
BAYERN: Im Juli wird in München ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss zu möglichen Versäumnissen der Ermittler eingesetzt. In Bayern hatte das Terrortrio fünf seiner zehn Morde verübt. Der frühere Innenminister Günther Beckstein (CSU) weist im Mai vor dem Bundestags-Untersuchungsausschuss Vorwürfe gegen ihn und die Landesbehörden im Umgang mit der Neonazi-Mordserie zurück. Es habe keine heiße Spur gegeben, die den Anfangsverdacht eines fremdenfeindlichen Verbrechens bestätigt habe. Er räumt ein, die Übergabe der Ermittlungsführung von der bayerischen Sonderkommission Bosporus an das Bundeskriminalamt im Jahr 2006 abgelehnt zu haben.
NIEDERSACHSEN: Der Thüringer Verfassungsschutz informiert 1999 die Kollegen in Niedersachsen über Holger G., es gehe um Rechtsterrorismus. Die Fahnder beobachten den 37-Jährigen zwar und erstatten Thüringen Bericht - die Informationen legen sie aber zu den Akten. Drei Jahre später werden sie gelöscht. G. wird nach dem Auffliegen der Zelle im November 2011 als erster mutmaßlicher Unterstützer festgenommen. Er gibt zu, dem Trio eine Waffe sowie Papiere besorgt zu haben. Der Bundesgerichtshof hebt den Haftbefehl im Mai 2012 auf. Es gebe keinen dringenden Tatverdacht, dass G. das Trio unterstützt oder Beihilfe zu den Morden geleistet habe.
NORDRHEIN-WESTFALEN: Die Phantombilder der Verdächtigen eines Nagelbomben-Anschlags in Köln 2004 weisen offenbar große Ähnlichkeit mit den Bildern der mutmaßlichen Mörder eines türkischstämmigen Mannes in Nürnberg auf. Eine Verbindung wird aber nicht gezogen. Auch ein Sprengstoffanschlag auf eine iranische Familie 2001 in Köln wird dem NSU zugeordnet. Der Unionsobmann im Untersuchungsausschuss des Bundestags, Clemens Binninger (CDU), sagt nach einer Sitzung Anfang Juli, beide Anschläge hätten das Potenzial gehabt für eine heiße Spur zu den Rechtsterroristen.
HESSEN: Am Tag des Mordes an einem Internetcafé-Betreiber 2006 in Kassel ist ein V-Mann des hessischen Verfassungsschutzes am Tatort. Ermittlungen können den Verdacht einer Verwicklung in die Tat nicht erhärten. Der Verfassungsschutz lehnt es ab, dass die Behörden den Mann persönlich befragen. Später wird er vom Verfassungsschutz selbst mit den Fragen der Polizei konfrontiert.