Hintergrund: Pannen beim Verfassungsschutz
Berlin (dpa) - In mehr als 60 Jahren Bundesamt für Verfassungsschutz (BfG) hat es immer wieder Pannen gegeben. Auch einige Landesämter gerieten in die Schlagzeilen. Einige spektakuläre Fälle:
DER FALL KURON - 1990 kommt heraus, dass der für Spionageabwehr zuständige Verfassungsschützer Klaus Kuron für Geld acht Jahre lang Interna an die DDR verraten hat.
DER FALL TIEDGE - Einen der größten Skandale in der westdeutschen Spionageabwehr löst der Verfassungsschützer Hansjoachim Tiedge aus, als er 1985 in die DDR überwechselt. „Agentenjäger“ Tiedge gestand 1993 in einem Interview aus Moskau: „Ich habe dem MfS (Ministerium für Staatssicherheit) alles gesagt, was ich wusste.“ Im BfV war Tiedge als Regierungsdirektor unter anderem für die Fahndung nach eingeschleusten DDR-Agenten zuständig und über westdeutsche Agenten in der DDR informiert. Nachdem Tiedge übergelaufen war, musste die Abteilung zur Aufklärung der DDR völlig neu organisiert werden.
DAS CELLER LOCH - 1978 täuscht der niedersächsische Verfassungsschutz einen Anschlag von Terroristen vor: Mit Unterstützung der Anti-Terroreinheit GSG 9 lässt er ein Loch in die Außenwand des Hochsicherheits-Gefängnisses in Celle sprengen. Es soll so aussehen, als ob dem inhaftierten RAF-Mann Sigurd Debus zur Flucht verholfen werden soll. Für zwei V-Männer soll das die „Eintrittskarte“ in die Terroristen-Szene sein. Die wahren Hintergründe wurden erst 1986 durch Presseberichte bekannt.
DER FALL TRAUBE - Das Kölner Bundesamt gerät 1977 in die Schlagzeilen, weil Mitarbeiter in die Wohnung des Atomwissenschaftlers Klaus Traube eingedrungen waren und widerrechtlich Abhörgeräte installiert hatten. Traube stand im Verdacht, Kontakt zu Terroristen zu haben.
DER FALL JOHN - Otto John, der erste Präsident des Bundesamtes, setzt sich 1954 in die DDR ab. Bis heute konnte nicht eindeutig geklärt werden, ob dieser Schritt freiwillig war oder ob John - wie er selbst behauptet hat - verschleppt wurde. John kehrte ein Jahr später in die Bundesrepublik zurück und wurde zu vier Jahren Haft verurteilt.