Hintergrund: Pendlerpauschale

Berlin (dpa) - Mit der Pendlerpauschale können Arbeitnehmer Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Pro Entfernungskilometer dürfen 30 Cent abgesetzt werden - und zwar für die einfache Strecke zur Arbeit.

Dabei ist es unerheblich, ob der Weg zu Fuß, per Rad, mit dem Auto oder per öffentlichem Nahverkehr zurückgelegt wird. Pro Jahr ist der Betrag auf 4500 Euro begrenzt. Es sei denn, die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel liegen darüber oder der Arbeitnehmer kann glaubhaft nachweisen, dass er die Strecke mit dem eigenen Pkw zurückgelegt hat.