Hintergrund: Rabatte für die energieintensive Industrie
Berlin (dpa) - Energieintensive Unternehmen kommen bei ihren Energiekosten in den Genuss von Nachlässen, die sich inzwischen auf mehr als fünf Milliarden Euro jährlich belaufen.
Union und FDP haben die Zahl der Nachlässe ausgeweitet, was für heftige Kritik sorgt, da die Verbraucher deshalb mehr für die Ökostrom-Förderung bezahlen müssen. Es gibt dabei drei Hauptposten: Die Stromsteuer, die Umlage zur Ökostrom-Förderung und die Netzentgelte. Die beiden letzten Posten treiben direkt den Strompreis der anderen Verbraucher.
1. Der Rabatt bei der Stromsteuer (Spitzenausgleich). Dieser war bereits zu rot-grünen Zeiten eingeführt worden, um bei der politisch gewünschten stärkeren Besteuerung von Energie bestimmte Unternehmen mit hohem Stromverbrauch nicht über Gebühr zu belasten. Die Ausnahmen sollen nun bis 2022 verlängert werden, wenn begünstigte Betriebe 1,3 Prozent Energie pro Jahr einsparen. Da es hier um Rabatte bei der Stromsteuer geht, treffen diese Mindereinnahmen in Höhe von 2,3 Milliarden Euro jährlich nicht direkt die übrigen Stromverbraucher.
2. Der Nachlass bei der Förderung erneuerbarer Energien. Kostenpunkt: 2,5 Milliarden Euro pro Jahr, 2013 wahrscheinlich über 4 Milliarden Euro. Schwarz-Gelb hat den Kreis der Begünstigten erweitert. Auch Brauereien, Hähnchenmäster und Straßenbahnbetriebe, die sich nicht im internationalen Wettbewerb befinden, bekommen deutliche Rabatte. Der Löwenanteil entfällt aber auf besonders energieintensive Unternehmen mit einem Verbrauch von mehr als 100 GWh pro Jahr, die im globalen Wettbewerb stehen. Sie müssen nur 0,05 Cent Erneuerbare-Energien-Umlage je Kilowattstunde zahlen. Der normale Bürger zahlt derzeit mit 3,59 Cent das 71-fache. Es wird geschätzt, dass rund 1 Cent der Umlage das Schultern der Rabatte ausmacht.
3. Geringere Netzentgelte. Dank einer Neuregelung könnten mehr als 200 der energieintensivsten Unternehmen in Deutschland komplett von den Netzentgelten befreit werden, die Bestandteil des Strompreises sind. Rückwirkend seit Anfang 2011 ist nun jedes Unternehmen von Entgelten befreit, das mindestens zehn Gigawattstunden Strom pro Jahr verbraucht und mindestens 7000 Stunden pro Jahr die volle Leistung abnimmt. Diese Ausfälle und weitere Rabatte bei den Netzkosten werden auf private Haushalte und kleinere Unternehmen umgelegt. 2012 sind laut Bundesnetzagentur 440 Millionen Euro an Netz-Vergünstigungen zu finanzieren, 2013 könnten sich die Zusatzkosten auf bis zu eine Milliarde Euro belaufen. 2010 - vor der Ausweitung der Ausnahmen - lag das Entlastungsvolumen lediglich bei rund 33 Millionen Euro.