Hintergrund: Reformpläne für den Rettungsfonds
Berlin (dpa) - Bei der Bundestagsabstimmung am 29. September geht es um die Reform des Euro-Rettungsschirms EFSF, aber nicht um das zweite Rettungspaket für Griechenland. Der EFSF soll Mitte 2013 vom dauerhaften Rettungsschirm ESM abgelöst werden.
Eckpunkte der EFSF-Reform:
GARANTIERAHMEN: Damit der Rettungsfonds - eine bis Juli 2013 befristete Zweckgesellschaft „Europäische Finanzstabilisierungsfazilität“ (EFSF) - in vollem Umfang 440 Milliarden Euro Notkredite vergeben und sich dafür günstig Geld borgen kann, wird der Garantierahmen auf 780 Milliarden Euro aufgestockt. Deutschland schultert von diesen Bürgschaften künftig rund 211 Milliarden Euro. Bisher lag der Anteil am Garantierahmen bei 123 Milliarden Euro. Zusätzlich soll es nach Angaben von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) wie bisher einen Risikopuffer von 20 Prozent geben, wodurch die deutsche Garantiesumme künftig sogar bis zu 253 Milliarden Euro beträgt.
NEUE AUFGABEN: Der Rettungsfonds EFSF erhält neue Instrumente, die dann auch für den ESM gelten sollen. Künftig kann er Staatsanleihen kriselnder Euro-Staaten aufkaufen. Zudem kann er vorsorglich eingreifen und einem hoch verschuldeten Land eine entsprechende Kreditlinie bereitstellen. Schließlich soll der EFSF Darlehen an Staaten zur Rekapitalisierung ihrer Finanzinstitute gewähren können. Das kann auch Länder betreffen, die stabil sind, deren Banken durch Schieflage eines anderen Euro-Staates aber bedroht sind. Insgesamt sollen so Ansteckungsgefahren verhindert werden.
AUFLAGEN: Auch künftig sollen Maßnahmen zum Erhalt der Zahlungsfähigkeit eines Euro-Landes nur gewährt werden, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität der Euro-Zone insgesamt zu wahren. Festgestellt werden soll dies durch die anderen Euro-Länder gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank (EZB) und - nach Möglichkeit - mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF/Washington). Die Nothilfen sind an strenge Auflagen gebunden und müssen einstimmig von den Euro-Ländern gebilligt werden.
BUNDESTAG: Laut dem schwarz-gelben Gesetzentwurf muss ohne ein Votum des Bundestages der deutsche EFSF-Vertreter den Beschlussvorschlag ablehnen. Dies betrifft Maßnahmen, die „die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages berühren“: bei der Übernahme von Gewährleistungen und neuen Konditionen einer Notmaßnahme, bei Änderungen des EFSF-Rahmenvertrags und bei Überführung von Rechten und Verpflichtungen auf den künftigen Rettungsschirm ESM. In anderen Fällen muss zumindest der Haushaltsausschuss eingebunden werden. Auch in Eilfällen muss die Regierung die Zustimmung des Haushaltsausschusses einholen. Dazu soll es ein Extra-Gremium geben.